Bereits heute ist es möglich eine im Ausland geschlossene Ehe zwischen Minderjährigen in der Schweiz nachträglich gerichtlich aufzuheben. Neu möchte der Bundesrat zum Schutz der betroffenen minderjährigen Personen das Klagerecht bis kurz vor dem Erreichen des 25. Altersjahres zulassen.
Anderer Lösungsweg
Der Regierungsrat unterstützt den Vorschlag des Bundesrats in der Stossrichtung, dass die Massnahmen zur Verhinderung von Minderjährigenehen erweitert werden. Er plädiert aber für einen anderen Lösungsweg: Die im Ausland geschlossenen Ehen zwischen Minderjährigen sollen in der Schweiz grundsätzlich nicht mehr anerkannt werden. Dies wäre nach seiner Auffassung die wirksamste Prävention, um die in der Schweiz lebenden Minderjährigen diesbezüglich zu schützen.