Oktober 2021

Massnahmen gegen Heiraten von Minderjährigen

  • 25.10.2021

In der Schweiz sollen Massnahmen ergriffen werden, um Ehen von Minderjährigen im Ausland zu verhindern. Der Bundesrat will das Zivilgesetzbuch entsprechend anpassen. Der Regierungsrat ist mit der Gesetzesänderung einverstanden, schlägt aber einen anderen Weg vor.

Bereits heute ist es möglich eine im Ausland geschlossene Ehe zwischen Minderjährigen in der Schweiz nachträglich gerichtlich aufzuheben. Neu möchte der Bundesrat zum Schutz der betroffenen minderjährigen Personen das Klagerecht bis kurz vor dem Erreichen des 25. Altersjahres zulassen.

Anderer Lösungsweg

Der Regierungsrat unterstützt den Vorschlag des Bundesrats in der Stossrichtung, dass die Massnahmen zur Verhinderung von Minderjährigenehen erweitert werden. Er plädiert aber für einen anderen Lösungsweg: Die im Ausland geschlossenen Ehen zwischen Minderjährigen sollen in der Schweiz grundsätzlich nicht mehr anerkannt werden. Dies wäre nach seiner Auffassung die wirksamste Prävention, um die in der Schweiz lebenden Minderjährigen diesbezüglich zu schützen.