September 2021

COVID-19: Kanton führt Unterstützung für die Kultur fort

  • 28.09.2021

Der Regierungsrat will die finanziellen Mittel für Unterstützungsmassnahmen im Kulturbereich im Zusammenhang mit Covid-19 um eine Million Franken aufstocken. Er beantragt dem Kantonsrat einen entsprechenden Nachtragskredit.

Gemäss Covid-19-Gesetz kann der Bund Kulturunternehmen, Kulturschaffende sowie Kulturvereine im Laienbereich mit Finanzhilfen unterstützen. Die Kantone setzen die Unterstützungsmassnahmen in Form von Ausfallentschädigungen und Beiträgen an Transformationsprojekte um.

Die finanziellen Mittel werden von Bund und Kantonen zu gleichen Teilen bereitgestellt. Im Kanton Solothurn stehen rund 6,4 Millionen Franken zur Verfügung.

Die weiterhin geltenden Einschränkungen im Kulturbereich führen zu einem finanziellen Mehrbedarf. Der Bund stellt deshalb weitere 140 Millionen Franken für Ausfallentschädigungen und Transformationsprojekte zur Verfügung. Im Kanton Solothurn beträgt der Mehrbedarf 2 Millionen Franken. Hiervon übernimmt der Bund die Hälfte, d.h. 1 Million Franken. Der Kanton Solothurn leistet denselben Betrag und stellt ebenfalls 1 Million Franken bereit.

Weitere Informationen

Gesuche von Kulturunternehmen um einen Beitrag an Transformationsprojekte können noch bis spätestens 30. November 2021 beim Amt für Kultur und Sport eingereicht werden.

Die Eingabefristen für Gesuche um Ausfallentschädigungen sind:

  • 30. September 2021 für Schäden zwischen 1. Mai und 31. August 2021
  • 30. November 2021 für Schäden zwischen 1. September 2021 und 31. Dezember 2021