Im Zuge der neuen Gesetzgebung über die Swisslos-Fonds, die am 1. Januar 2021 in Kraft getreten ist, findet eine Bereinigung statt. Das Departement für Bildung und Kultur (DBK) und dessen Amt für Kultur und Sport (AKS) übertragen die Federführung der Entwicklungshilfegesuche an das Departement des Innern (DDI) und dessen Abteilung Swisslos-Fonds. Damit kann sich das AKS unter Mitwirkung seiner Fachkommissionen auf die umfassenden Aufgaben im Bereich der Kultur- und der Sportförderung konzentrieren.
Zudem wird das DDI ermächtigt, die Eingabefrist für Beitragsgesuche von Entwicklungshilfeprojekten neu auf jeweils den 30. Juni festzulegen, damit die Gesuche unter Berücksichtigung der aktuellen Jahresberichte und Jahresrechnungen geprüft werden können. Ziel ist es, dem Regierungsrat jeweils per Ende August Antrag über die Beiträge zu stellen.