Um in Krisen und Mangellagen die Versorgung mit lebenswichtigen Gütern sicherzustellen, werden für diese Pflichtlager gehalten. Die Pflichtlager für Pflanzensaatgut wurden in der Schweiz in den 1990er Jahren aufgelöst. Mit der zunehmenden Internationalisierung und Konzentration des Saatgutmarktes in den letzten Jahren ist die Schweiz bei einzelnen Nutzpflanzen vollständig von ausländischen Partnern abhängig geworden (z.B. bei Raps und Zuckerrüben).
Der Bundesrat schlägt deshalb die Wiedereinführung der Pflichtlager für Saatgut vor und will dies in einer neuen Verordnung regeln. Vorerst soll nur Rapssaatgut an Lager gehalten werden. Der Regierungsrat stimmt dem ausdrücklich zu. Er verlangt aber, dass bei Krisen und Mangellagen umgehend die Verfügbarkeit von relevantem Saatgut beurteilt und die Ausdehnung der Pflichtlager auf weitere Nutzpflanzen geprüft wird.