Seit den Sommerferien 2021 steigen an den solothurnischen kantonalen Schulen der Sekundarstufe II die Covid-19-Fälle und die Quarantäne-Anordnungen stark an. Um die Gesundheit der Schülerinnen und Schüler, der Lernenden, der Lehrpersonen und des weiteren Schulpersonals möglichst wirksam zu schützen, hat der Regierungsrat beschlossen, wieder eine generelle Maskentragpflicht im Innenbereich der Berufsbildungszentren und Kantonsschulen einzuführen. Dies in Ergänzung zu den bestehenden Massnahmen.
Das Maskentragen ist die wirksamste Massnahme, um Quarantänefälle zu reduzieren und den Präsenzunterricht aufrecht zu erhalten. Das Tragen einer Gesichtsmaske ist für alle Angehörigen der Kantonsschulen und Berufsbildungszentren und für alle, die sich in den Räumlichkeiten der Schulen der Sekundarstufe II aufhalten, obligatorisch. Ausgenommen davon sind die Sek-P-Schülerinnen und Schüler.
Die Maskentragpflicht gilt im Eingangsbereich und in den Innenanlagen des Schulareals.
Grundlage dieser Regelung ist eine Allgemeinverfügung des Departementes des Innern. Diese gilt bis am 24. Januar 2022. Die Notwendigkeit dieser Massnahme wird laufend überprüft.