September 2021

Missbrauchskontrolle bei Härtefällen wird angepasst

  • 28.09.2021

Der Kanton Solothurn präzisiert seine Covid-19-Härtefallverordnung bezüglich der vom Bund geforderten Missbrauchsbekämpfung.

Damit sich der Bund finanziell an den kantonalen Härtefallmassnahmen beteiligt, ist der Kanton Solothurn gemäss der Covid-19-Härtefallverordnung des Bundes mitunter verpflichtet, den Missbrauch im Zusammenhang mit den gewährten Härtefallmassnahmen mit geeigneten Mitteln zu bekämpfen.

Die bereits bestehenden Kontrollinstrumente werden präzisiert und zusätzlich benötigte werden neu geschaffen, wie beispielsweise Kontrollen vor Ort oder ein Melderecht des Steueramts Kanton Solothurn an die Vollzugsbehörden bei mutmasslich unrechtmässig bezogenen Leistungen.