September 2021

Neues Finanzierungssystem Asyl findet Zuspruch

  • 28.09.2021

Der Regierungsrat steht dem neuen Finanzierungssystems Asyl positiv gegenüber. Auch die neue Ausrichtung von Sprachnachweisen wird grundsätzlich befürwortet.

Hintergrund: Bund und Kantone wollen Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene rasch und nachhaltig integrieren und damit auch deren Abhängigkeit von der Sozialhilfe reduzieren. Zu diesem Zweck haben sie sich auf eine gemeinsame Integrationsagenda geeinigt. Im Kanton Solothurn wird diese als integrales Integrationsmodell (IIM) umgesetzt. Im Rahmen der gemeinsamen Integrationsagenda hat der Bundesrat ein neues Finanzierungssystem Asyl und eine Anpassung der Qualitätskriterien für Sprachnachweise in die Vernehmlassung geschickt. Der Regierungsrat hat nun dazu Stellung genommen.

Finanzierungssystem Asyl vermindert Fehlanreize

Das neu vorgeschlagene Finanzierungssystem verfolgt den Grundsatz «Arbeit dank Bildung». Hierzu gehört beispielsweise die Förderung der Berufsbildung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Künftig sollen die vom Bund an die Kantone ausgerichteten Globalpauschalen keine Fehlanreize mehr bieten, wenn Personen eine berufliche Grundbildung absolvieren oder einer Teilzeitarbeit nachgehen.

Aus Sicht des Regierungsrats fördert die vorgesehene Anpassung im Finanzierungssystem die rasche und nachhaltige Integration der Betroffenen. Zudem stützt sie die Ziele des integralen Integrationsmodells des Kantons Solothurn. Der Regierungsrat weist jedoch darauf hin, dass mit dem neuen System nicht alle Fehlanreize behoben werden. Zudem darf das neue Finanzierungssystem nicht zu Mehrbelastungen bei den Kantonen führen.

Sprachnachweise am alltäglichen Sprachgebrauch ausrichten

Mit der Vernehmlassungsvorlage sollen zudem die Anforderungen an Sprachnachweise in ausländer- und bürgerrechtlichen Verfahren präzisiert werden. Künftig sollen diese Sprachnachweise nicht nur international anerkannte Qualitätsstandards erfüllen, sondern auch einen konkreten Bezug zur Schweiz aufweisen. Zudem soll die Prüfung der Sprachkenntnisse auf konkreten Alltagssituationen in der Schweiz basieren.

Der Regierungsrat befürwortet dies im Grundsatz. Er weist aber darauf hin, dass die Ausrichtung von Sprachnachweisen auf die schweizerischen Verhältnisse nicht dazu führen darf, dass das Integrationskriterium der Sprache mehr Gewicht erhält als die restlichen Integrationskriterien. Eine Erweiterung der Anforderungen ist zudem nur zielführend, wenn weiterhin eine Auswahl an unterschiedlichen Sprachnachweisen anerkannt wird. Weiter muss den unterschiedlichen Bedürfnissen der Betroffenen Rechnung getragen werden – auch jenen Personen, die schulischen Unterricht nicht gewohnt sind.