September 2021

Regierungsrat unterstützt Datenaustausch zur Terrorismusbekämpfung

  • 21.09.2021

Der Regierungsrat stimmt der Verordnung über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus grundsätzlich zu. Er unterstützt die vorgesehene Konkretisierung des Datenaustauschs zwischen den Behörden, um die Bevölkerung besser vor Terrorismus schützen zu können.

Der Regierungsrat hat in seiner heutigen Sitzung Stellung genommen zur Verordnung über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (VPMT). Der Bundesrat hat die VPMT nach der Abstimmung über das Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus vom 13. Juni 2021 in eine Vernehmlassung geschickt. Die Verordnung regelt insbesondere den Datenaustausch zwischen den zuständigen eidgenössischen und kantonalen Behörden. Sie präzisiert die gesetzlich erteilten Zugriffsrechte auf die verschiedenen Informationssysteme des Bundes (z.B. Zentrales Migrationsinformationssystem ZEMIS, Automatisiertes Polizeifahndungssystem RIPOL).

Der Regierungsrat erachtet die vorgeschlagenen Regelungen weitgehend als sachgerecht und verhältnismässig. Insbesondere begrüsst er, dass beim Informationsaustausch im Kampf gegen die organisierte Kriminalität bekannte Lücken geschlossen werden. Kritisch beurteilt der Regierungsrat das vorgeschlagene Zugriffsrecht von Mitarbeitenden der Eidgenössischen Zollverwaltung (EZV) auf das Informationssystem der Bundeskriminalpolizei (BKP). Das System dient der BKP und den Kriminalpolizeien der Kantone zur Erfüllung gerichtspolizeilicher Aufgaben in einem bestimmten Deliktsbereich (z.B. Wirtschaftskriminalität, Geldwäscherei, Korruptionsdelikte). Dieser spezifische Bereich zählt nach geltendem Recht nicht zum Aufgabengebiet der EZV. Der Regierungsrat macht deshalb beliebt, mit der Regelung dieser Zugriffsrechte bis zur Verabschiedung des totalrevidierten Zollgesetzes zuzuwarten. Ausserdem regt der Regierungsrat an, Schnittstellen zwischen Bundes- und Kantonsbehörden zu klären, die sich aufgrund der neuen Massnahmen abzeichnen.

Der Bundesrat sieht vor, drei Bestimmungen des Bundesgesetzes über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus bereits per 1. Oktober 2021 in Kraft zu setzen. Der Regierungsrat begrüsst dies, weil die entsprechenden Bestimmungen nicht weiter konkretisiert werden müssen.