April 2022

Covid-19: Härtefallunterstützung wird verlängert

  • 26.04.2022

Vom 16. Mai 2022 bis 30. Juni 2022 können Solothurner Unternehmen nochmals Härtefallgesuche wegen pandemiebedingter ungedeckter Kosten einreichen.

Neu können Unternehmen, welche gemäss Covid-19-Härtefallverordnung 2020 (HFMV 20) als Härtefall zu qualifizieren sind, grundsätzlich mit einem Beitrag an pandemiebedingte ungedeckte Kosten in den Monaten Januar bis März 2022 unterstützt werden.

Neu können auch Schausteller, wenn sie sich als solche qualifizieren, von höheren Härtefallbeiträgen profitieren. Dazu hat der Regierungsrat die Verordnung 3 über Härtefallmassnahmen für Unternehmen im Zusammenhang mit Covid-19 im Jahr 2022 (HFV 2022) beschlossen. Grundlage für das Härtefallprogramm 2022 ist die vom Bund am 2. Februar 2022 erlassene Verordnung über Härtefallmassnahmen für Unternehmen im Zusammenhang mit Covid-19 im Jahr 2022 (Covid-19-Härtefallverordnung 2022; HFMV 22). Die Regelungen im Kanton Solothurn geben weitestgehend die Vorgaben des Bundes wieder und orientieren sich an den bestehenden Vollzugsstrukturen des Härtefallprogramms 2020/2021.

Gesuche für das Härtefallprogramm 2022 können im Kanton Solothurn ab dem 16. Mai 2022 eingereicht werden.

Weitere Informationen
corona.so.ch/wirtschaft/haertefallmassnahmen