April 2022

Steuerfüsse 2022 bleiben stabil, Gebühren sinken weiterhin leicht

  • 27.04.2022

Der Steuerbezug der Solothurner Einwohnergemeinden verbleibt für das laufende Jahr im Mittel bei 116,9 Prozent und weist damit keine Änderung zum Vorjahreswert auf.

Der durchschnittliche Steuerfuss für natürliche Personen beläuft sich auf 116,9 Prozent und hat sich somit gegenüber dem Vorjahr nicht verändert. Weiterhin liegen zwischen der Gemeinde mit dem tiefsten und dem höchsten Steuerfuss 75 Prozentpunkte. Der am häufigsten bezogene Wert liegt bei 125 Prozent (19 Gemeinden). Den tiefsten Steuerfuss (65 Prozent) weist die Gemeinde Kammersrohr aus, den höchsten (140 Prozent) die Gemeinde Holderbank. Der Wert in der Mitte (Median) liegt unverändert zum Vorjahr bei 120 Prozent.

 

Gegenüber dem Vorjahr haben elf Gemeinden oder 10,3 Prozent aller Einwohnergemeinden den Steuerfuss für das laufende Jahr gesenkt; im Vorjahr waren es deren zehn Gemeinden mit einer Steuerfusssenkung. Damit kommen rund 34’700 Einwohner und Einwohnerinnen in den Genuss einer tieferen Steuerbemessung. Die Gemeinden senkten ihre Steuerfüsse zwischen einem bis vier Punkten. Dagegen beschlossen fünf Gemeinden eine Erhöhung ihres Steuerbezugs, was für rund 11’700 Einwohner und Einwohnerinnen zu einer höheren Steuerlast führt; im Vorjahr hatten deren zwei Gemeinden die Steuern angehoben. Die Steuerfüsse wurden zwischen zwei und sieben Punkten erhöht. 91 von 107 Gemeinden haben keine Änderung beim Steuerbezug vorgenommen. Der mit der Einwohnerschaft gewichtete Steuerfuss liegt jetzt bei 115,1 Prozent. Im Vorjahr betrug dieser 115,2 Prozent.

Der durchschnittliche Steuerbezug der Einwohnergemeinden für juristische Personen ist im Jahr 2022 um 0,2 Prozentpunkte gegenüber dem Vorjahr gestiegen und liegt bei 112,2 Prozent. Die «juristischen» Steuerfüsse wurden seit der letzten Unternehmenssteuerreform (STAF: 1.1.2020) mehrheitlich gesenkt oder unverändert belassen. Allerdings zeigt sich bei näherer Betrachtung, dass sich der Steuerfuss in Gemeinden mit einer höheren Dichte an juristischen Personen im Durchschnitt erhöht hat.

Die Steuerfüsse der 97 Kirchengemeinden bleiben praktisch unverändert. Sie belaufen sich zwischen 8 und 25 Prozent und unterscheiden sich je nach Religionsgemeinschaft deutlich.

 

Verbrauchsgebühren sinken leicht

Die hauptsächlich für die Privathaushalte relevanten Verbrauchsgebühren der Einwohnergemeinden sinken auch 2022 leicht gegenüber dem Vorjahr: Im Gemeindedurchschnitt liegt der Frischwasserpreis bei 1.96 Fr./m3 (Vorjahr: 1.98 Fr./m3). Im Abwasserbereich beläuft sich der Durchschnitt auf 1.67 Fr./m3 (Vorjahr: 1.70 Fr./m3).