Februar 2022

Internationale Standards für die Rechnungslegung des Ausgleichsfonds compenswiss

  • 01.02.2022

Für compenswiss, den Ausgleichsfonds AHV/IV/EO des Bundes, sollen internationale Standards des öffentlichen Dienstes angewandt werden. Die Änderungen umfassen die Art der Rechnungslegung. Der Regierungsrat stimmt der entsprechenden Verordnung mit einigen Anpassungsvorschlägen zu.

Die Rechnungslegung von compenswiss (Ausgleichsfonds AHV/IV/EO) soll internationalen Standards angepasst werden. Die Notwendigkeit ergibt sich aus dem per 1. Januar 2019 in Kraft getretenen Bundesgesetzes über die Anstalt zur Verwaltung der Ausgleichsfonds AHV, IV und EO. Dieses schreibt vor, dass die Rechnungslegung die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von compenswiss den tatsächlichen Verhältnissen («true and fair view») entsprechend darstellt. Die aktuell verwendeten Rechnungslegungsnormen erfüllen dies Voraussetzungen nicht.

Durch die Anwendung der Rechnungslegungsvorschriften des «International Public Sector Accounting Standards» (IPSAS) soll die Aussagekraft der Jahresrechnung erhöht werden, damit sich die verschiedenen Anspruchsgruppen ein zuverlässiges Urteil über die wirtschaftliche und finanzielle Lage der compenswiss bilden können.

Der Regierungsrat begrüsst deshalb die Anwendung der IPSAS und stimmt der entsprechenden Verordnung zu. Gleichzeitig schlägt er jedoch vor, dass das Bundesamt für Sozialversicherungen BSV bei Änderungen im Bereich der Versicherungstätigkeit neben der Zentralen Ausgleichsstelle (ZAS) auch die Durchführungsorgane der 1. Säule konsultiert: Solche Änderungen in der Rechnungslegung haben nämlich auch Auswirkungen auf die Prozesse und Verwaltungssystem der Durchführungsorgane.