Februar 2022

Keine Eigentumsbeschränkung bei Infrastrukturen der Energiewirtschaft

  • 01.02.2022

Strategische Infrastrukturen der Energiewirtschaft sollen der Lex Koller unterstellt werden und so von ausländischen Investoren nicht mehr frei erworben werden können. Der Regierungsrat stellt sich in seinem Schreiben an das Eidgenössische Amt für Grundbuch- und Bodenrecht EGBA allerdings gegen die Parlamentarische Initiative.

Hintergrund: Mit einer parlamentarischen Initiative verlangt Nationalrätin Jacqueline Badran, dass der Erwerb von strategischen Infrastrukturen der Energiewirtschaft (namentlich die Wasserkraftwerke, die Stromnetze und die Gasnetze) als bewilligungspflichtig erklärt und der Lex Koller unterstellt werden. Dadurch soll verhindert werden, dass nicht in der Schweiz ansässige Privatpersonen mit ausländischer Staatsangehörigkeit, ausländisch beherrschte Unternehmen oder andere Staaten sensible Infrastrukturen, die für das reibungslose Funktionieren der Schweiz wesentlich sind, frei erwerben können.

Der Regierungsrat lehnt dieses Ansinnen ab. Er ist davon überzeugt, dass das einwandfreie Funktionieren und damit die Versorgungssicherheit dieser Anlagen nicht durch eine Differenzierung zwischen ausländischen und inländischen Investoren erreicht werden kann. Dafür sind seines Erachtens Faktoren wie der Ausbau der inländischen erneuerbaren Energien, der freie Marktzugang inklusive einem Stromabkommen mit der EU, die funktionierenden technischen Gegebenheiten sowie der Schutz vor Angriffen wesentlicher. Mit der Sicherstellung der Versorgungssicherheit nimmt die parlamentarische Initiative ein berechtigtes Anliegen auf. In der Schweiz besteht jedoch bereits ein dichtes Geflecht von Regulierungen, das sich diesem Anliegen annimmt.