Die Beitragsverordnung der Schweizerischen Agentur für Innovationsförderung Innosuisse soll komplett revidiert werden. Konkret werden die Unterstützungsmassnahmen für die Schweizer Innovationsförderung neu geordnet, indem sie flexibler und effektiver gestaltet werden.
Der Regierungsrat unterstützt die geplanten Anpassungen. Insbesondere begrüsst er die neuen Massnahmen zur direkten Förderung von Start-ups sowie direkte Beiträge an wissenschaftsbasierte Jungunternehmen sowie KMU. Im 2021 gestarteten EU-Rahmenforschungsprogramm Horizon Europe gilt die Schweiz bis auf Weiteres als «nicht-assoziiertes Drittland», damit bleiben Schweizer KMU und Start-ups von Einzelförderungen in Horizon Europe ausgeschlossen, hingegen können sie sich weiterhin an europäischen Verbundprojekten beteiligen. Ihre Projektkosten werden dabei national finanziert. Im Weiteren wurde in der neuen Beitragsverordnung auch die direkte Förderung hochqualifizierter Personen marktgerechter gestaltet.
Diese Zielsetzungen sind im Interesse des Kantons Solothurn und stimmen mit der strategischen Positionierung der kantonalen Standortstrategie 2030 überein. Sie sieht eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen Solothurnern KMU und innovationsfördernden Institutionen vor, um der kantonalen Wirtschaft Wachstumsimpulse zu geben.