Kantonale Abstimmungen finden grundsätzlich an den eidgenössischen Terminen statt. Die Bundeskanzlei hat Ende Juni bekannt gegeben, dass am 27. November 2022 keine eidgenössische Abstimmung stattfinden wird. Es liegen auch keine kantonalen abstimmungsreifen Vorlagen vor. Der für Volksabstimmungen reservierte Abstimmungstermin vom 27. November 2022 bleibt somit ungenutzt. Vorbehalten bleiben allfällige kommunale Abstimmungen oder Wahlen.
Der nächste Abstimmungstermin nach der Abstimmung vom 25. September 2022 ist der 12. März 2023. Der Regierungsrat wird zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden, welche kantonalen Vorlagen dann zur Abstimmung gelangen.