Effiziente Polizeiarbeit hängt zunehmend von der engen Zusammenarbeit mit anderen Polizeikorps ab. Dies trifft insbesondere auf die Verhinderung und Aufklärung von Seriendelikten zu, speziell von Einbruchdiebstählen. Eine Vereinbarung des Nordwestschweizer Polizei-Konkordats bildet die nötige Rechtsgrundlage, damit die Partner gegenseitig Daten austauschen und gemeinsam geeignete Lage- und Analysesysteme betreiben können. Die Analyseergebnisse dienen der Erstellung von Lagebildern, der Anordnung der erforderlichen Präventionsmassnahmen sowie Ermittlungszwecken.
Die Vereinbarung regelt kein bestimmtes Analysesystem. Vielmehr enthält sie allgemeine, organisatorische Grundsätze der Zusammenarbeit sowie die nötigen verfassungs- und datenschutzrechtlichen Vorgaben, um den recht- und verhältnismässigen Datenaustausch zu gewährleisten. Die Kantone Aargau, Basel-Landschaft, Basel-Stadt und Bern sind der Vereinbarung bereits beigetreten. Der Legislaturplan 2021 – 2025 sieht den Beitritt des Kantons Solothurn zur Vereinbarung per 1. Januar 2023 ausdrücklich vor.
Die Vernehmlassung zum vorgeschlagenen Beitritt dauert bis am 15. August 2022. Der Kanton Solothurn soll der Vereinbarung am 1. Januar 2023 beitreten können.
Weitere Informationen
Die Unterlagen sind unter https://so.ch/regierung/vernehmlassungen abrufbar.