Der Regierungsrat des Kantons Solothurn lehnt in seiner Konsultationsantwort an den Bund die Anpassungen und Verlängerungen der nationalen Covid-19-Verordnungen ab. Aus Sicht des Kantons Solothurn sollen die Covid-19-Impfungen und Covid-19-Tests möglichst rasch vollumfänglich in die üblichen Strukturen des Gesundheitswesens überführt werden. Die Verlängerungen der Verordnungen verhindern dies und zementieren die während der Pandemie vorübergehend aufgebauten kantonalen Strukturen. Stattdessen fordert der Kanton vom Bund, dass dieser zügig Grundlagen schafft, damit die Impfungen und Tests langfristig ausschliesslich von Spitälern, Arztpraxen und Apotheken durchgeführt werden können. Weiter lehnt der Regierungsrat den Vorschlag ab, wonach zukünftig jeder Kanton eigenständig eine Teststrategie definiert. Seiner Meinung nach soll weiterhin der Bund die Teststrategie festlegen und schweizweit einheitlich geltende Empfehlungen aussprechen.
Kostendeckende Tarife für Leistungserbringende
Mit dem Übergang in die üblichen Strukturen sind die Arztpraxen und Apotheken der zentrale Pfeiler in der Versorgung von Covid-19-Impfungen und Covid-19-Tests. Wollen Bund und Kantone weiterhin auf diese Leistungserbringenden zählen, müssen die Tarife zwingend kostendeckend sein. Bei den vom Bund vorgeschlagenen Tarifsenkungen besteht das Risiko, dass dies nicht der Fall ist.
Aus Sicht des Kantons Solothurn ist es ausserdem am zielführendsten, wenn die Covid-19-Impfung analog zu anderen Impfungen unverzüglich in den nationalen Impfplan aufgenommen wird.
Die vom Bund vorgeschlagenen Massnahmen, um durch transparentere Prozesse missbräuchliche Abrechnungen bei den Covid-19-Tests zu verhindern, begrüsst der Kanton Solothurn.