September 2022

Ja zu Lohnerhöhung für Arbeitnehmende in der Hauswirtschaft

  • 27.09.2022

Hausangestellte in Privathaushalten sollen eine Lohnerhöhung von 1,5 Prozent erhalten. Ausserdem will der Bund den entsprechenden Normalarbeitsvertrag für Arbeitnehmende in der Hauswirtschaft um weitere drei Jahre verlängern. Der Regierungsrat befürwortet das Vorhaben.

Hintergrund: Seit dem 1. Januar 2011 gilt für Hausangestellte in Privathaushalten die Verordnung über den Normalarbeitsvertrag für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Hauswirtschaft (NAV Hauswirtschaft). Im Jahr 2019 wurde der befristete NAV Hauswirtschaft bis 31. Dezember 2022 verlängert. In seiner Vernehmlassungsantwort an das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO unterstützt der Solothurner Regierungsrat eine weitere Verlängerung um drei Jahre sowie eine Lohnerhöhung von 1,5 Prozent.

Der NAV-Hauswirtschaft hat sich bewährt. Die Kontrollen im Kanton Solothurn im Bereich Hauswirtschaft haben bisher gezeigt, dass die Minimallöhne gemäss dem NAV-Hauswirtschaft grundsätzlich eingehalten wurden. Die vorgeschlagene Erhöhung der Mindestlöhne um 1,5 Prozent ist infolge der Nominallohnentwicklung zwischen 2019 und 2021 gerechtfertigt.