Das Amt für Gesellschaft und Soziales lanciert ein neues Arbeitsintegrationsprogramm, welches die Qualifizierung direkt in den Betrieben fördert. Dieses Vorgehen entstammt dem Konzept «Supported Employment» und unterstützt Personen bei der nachhaltigen Integration auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Der Regierungsrat hat den Testbetrieb des Programms «integration.arbeit» genehmigt. Diese Neuausrichtung der Qualifizierung direkt im ersten Arbeitsmarkt bedeutet ein Paradigmenwechsel in der beruflichen Integration im Kanton Solothurn.
In klassischen Qualifizierungsprogrammen steht das Vermitteln von beruflichen Qualifikationen und Schlüsselkompetenzen im zweiten Arbeitsmarkt im Vordergrund. Das neue Testprogramm verfolgt einen anderen Weg. Neu sollen Menschen mit Integrationsbedarf möglichst schnell in den ersten Arbeitsmarkt vermittelt werden. Das Erlernen der angestrebten Tätigkeit erfolgt dann direkt im Betrieb. Durch die Qualifizierung direkt bei Arbeitgebenden können die Anforderungen der Wirtschaft optimal berücksichtigt und mit den Bedürfnissen der Integration verknüpft werden. Begleitet werden die Arbeitgebenden sowie die Teilnehmenden während des Testprogramms mittels eines Job Coachings. Dieses unterstützt beide Seiten und steht bei Fragen im Arbeitsalltag mit Rat und Tat zur Seite. Erfolgt im Anschluss an das Programm keine Anstellung, ermöglichen die im Programm erworbenen Kompetenzen den Zugang zu arbeitsmarktlichen Massnahmen der öffentlichen Arbeitslosenversicherung.
Testprogramm dauert bis 2025 und wird evaluiert
Durchgeführt wird das Testprogramm bei den Gemeindewerken «Genossenschaft Regiomech», «Oltech GmbH» und «Netzwerk Grenchen». Es dauert von Mitte Oktober 2022 bis Juni 2025. Interessierte Arbeitgebende, die einen Einsatzplatz anbieten möchten, können sich direkt bei einem dieser Gemeindewerke melden.
Das Testprogramm «integration.arbeit» erfolgt im Rahmen der Umsetzung der Integrationsagenda Schweiz. Der Kanton Solothurn setzt die Bundesvorgaben mit dem Integralen Integrationsmodell um. Das Testprogramm wird finanziert aus dem Integrationskredit des Bundes sowie aus der sozialhilferechtlichen Arbeitsmarktintegration. Nach der Testphase wird das Programm evaluiert und dem Regierungsrat erneut unterbreitet.