Tiefere Kosten oder wirksame Arzneimittel für alle? Der Vorschlag des Bundes vom 3. Juni 2022 zu den Änderungen in der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) und in der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) bewegt sich in diesem Spannungsfeld. Bereits jetzt bestehen bei vielen wichtigen Arzneimitteln Versorgungsengpässe. Der Kanton Solothurn stimmt in seiner Vernehmlassungsantwort den Änderungen unter der Voraussetzung zu, dass die Versorgung mit wirksamen Medikamenten und die Gleichbehandlung der Versicherten gewährleistet bleiben.
Prinzip der Kostengünstigkeit
Grundsätzlich begrüsst der Kanton Solothurn Massnahmen, welche die Kosten von Arzneimitteln senken können. Die vorgeschlagene Regelung zum Kostengünstigkeitsprinzip lehnt er jedoch ab. Die vorgeschlagenen Änderungen gewichten die Kosten höher als den medizinischen Nutzen. Es soll nicht passieren, dass Ärztinnen und Ärzte unter dem Druck der Krankenversicherungen aus rein wirtschaftlichen Überlegungen eine kostengünstigere, aber weniger wirksame Therapie anordnen.
30 statt 50 Prozent Selbstbehalt auf Originalmedikamente
Wer statt eines Generikums das Originalmedikament bezieht, zahlt heute 20 Prozent Selbstbehalt. Die Änderungen schlagen eine Erhöhung auf 50 Prozent vor. Der Kanton erachtet diese Steigerung als zu hoch, weil sie einkommensschwache und chronisch kranke Personen benachteiligt. Er schlägt eine maximale Erhöhung des Selbstbehalts auf 30 Prozent vor.
Vergütung von Arzneimitteln im Einzelfall
Die Zustimmung des Kantons Solothurn zu den Änderungen zur Vergütung von Arzneimitteln im Einzelfall erfolgt ebenfalls unter der Voraussetzung, dass die medizinische Versorgung der Bevölkerung gesichert bleibt. Der Einzelfall wird durch die Krankenversicherung geprüft und sie entscheidet über eine allfällige Kostenübernahme. Dabei soll die individuelle Situation der Patientin oder des Patienten zwingend berücksichtigt werden. Die Entscheidung der Krankenversicherung muss ausführlich begründet werden. Um die Gleichbehandlung der versicherten Personen zu gewährleisten, ist es wichtig, dass die behandelnden Ärztinnen und Ärzte sowie die Patientinnen und Patienten die Entscheide der Versicherer nachvollziehen können. Damit wird sichergestellt, dass Patientinnen und Patienten ihre Rechte gegenüber der Krankenkasse wahrnehmen können.