Dezember 2023

Tierische Nebenprodukte: Wiederverwertung neu erlauben

  • 11.12.2023

Vor über 20 Jahren wurde ein Fütterungsverbot von Tiermehl an Nutztiere erlassen, im Nachgang der BSE-Krise (Rinderwahnsinn). Nun möchte der Bund wieder erlauben, dass bestimmte tierische Nebenprodukte als Futtermittel und Dünger verwertet werden können, dies unter strengen Vorgaben. Der Regierungsrat unterstützt die vorgeschlagenen Änderungen.

Hintergrund: Seit der BSE-Krise (Rinderwahnsinn) ist das Verfüttern von tierischen Proteinen an Nutztiere verboten (seit Januar 2001 in Kraft). Nun soll unter strengen Vorgaben ein Verfüttern von tierischen Proteinen an Geflügel, Schweine und Fische wieder ermöglicht werden. Wiederkäuer sind davon ausgenommen. Auch sollen speziell dafür aufgezogene Insekten an Nutztiere verfüttert werden dürfen.

Tierische Nebenprodukte sollen unter kontrollierten Bedingungen auch wieder als Düngerbestandteil zugelassen werden. So können Ressourcen optimal genutzt werden, denn die Verwendung von tierischen Proteinen in der Fütterung von Nutztieren und als Dünger ist ökologisch und ökonomisch sinnvoll. Die vorgeschlagenen Verordnungsänderungen sind mit den internationalen Verpflichtungen der Schweiz, insbesondere mit dem Veterinäranhang des bilateralen Landwirtschaftsabkommens zwischen der Schweiz und der EU, vereinbar. Sie dienen ebenfalls der Harmonisierung mit dem Tiergesundheitsrecht der EU.

Die vorgeschlagenen Änderungen sind für den Handel wichtig. Sie ermöglichen z. B. Ausfuhren von sortenreinen tierischen Nebenprodukten an Kunden in EU-Mitgliedstaaten, oder auch die Einfuhr und Verwendung von dort hergestellten «verarbeiteten tierischen Proteinen» und Futtermitteln, die solche Proteine enthalten. Zudem soll erlaubt werden, Nutztiere in Tierkrematorien zu kremieren. Bisher war es nur erlaubt, Heimtiere und Pferde zu kremieren.

Der Solothurner Regierungsrat unterstützt die vorgeschlagenen Änderungen zur Revision der «Verordnung über tierische Nebenprodukte».

Weitere Informationen

Wenn Nutztiere geschlachtet werden, fallen sogenannte Tiernebenprodukte an. Je nach Risikokategorie durften diese Nebenprodukte bisher nur verbrannt, in Biogasanlagen weitergenutzt oder aber als Heimtierfutter verwendet werden. Neu ist auch ein Einsatz als Nutztierfutter oder als Düngerbestandteil möglich. Verendete Tiere hingegen gehören zur Risikokategorie 1 und dürfen weiterhin nur verbrannt und nicht anderweitig weitergenutzt werden.