Februar 2023

Zusätzliche Pflegefamilien für unbegleitete minderjährige Asylsuchende

  • 02.02.2023

Kinder und Jugendliche aus unterschiedlichen Krisengebieten flüchten oft ohne Begleitung ihrer Eltern in die Schweiz. Für die Unterbringung und Betreuung dieser unbegleiteten Minderjährigen sucht der Kanton zusätzliche Pflegefamilien.

Minderjährige, die alleine in die Schweiz einreisen, zählen aufgrund ihrer Migrations- und Fluchtgeschichte zu einer sehr vulnerablen Gruppe. Diese Kinder und Jugendlichen sind deshalb auf eine alters- und bedürfnisgerechte Unterbringung und Betreuung angewiesen. Pflegefamilien können dies in einem familiären Rahmen bieten. Die Unterbringung in einer Pflegefamilie erleichtert den unbegleiteten Minderjährigen insbesondere die Teilnahme am Alltag und den Spracherwerb.

Mit der Zunahme der Anzahl Asylgesuche geht auch ein Anstieg von alleinreisenden Minderjährigen einher. Dadurch zeichnet sich ein wachsender Bedarf an Pflegefamilien für die Unterbringung und Betreuung dieser Gruppe ab. Insbesondere für unbegleitete Minderjährige aus Afghanistan besteht aktuell ein besonderer Bedarf. Damit unabhängig von der Herkunft der Kinder und Jugendlichen jederzeit ein genügendes Unterbringungsangebot vorhanden ist, sucht das Amt für Gesellschaft und Soziales zusätzliche Pflegefamilien. Der Begriff Pflegefamilie ist dabei nicht an eine bestimmte Familienform gebunden. Auch Alleinstehende sowie unverheiratete oder gleichgeschlechtliche Paare können Pflegekinder aufnehmen.

Betreuung und Begleitung im familiären Umfeld
Die Unterbringung in Familien erlaubt eine individuelle, enge Betreuung sowie einen strukturierten Tagesablauf. Die Kinder und Jugendlichen erhalten zudem die Chance, in einem familiären Umfeld anzukommen und mit den hiesigen Lebensformen vertraut zu werden. Die Betreuung und Begleitung von Minderjährigen kann anspruchsvoll sein. Nicht selten sind sie traumatisiert oder haben Mühe mit der sprachlichen Verständigung. Entsprechend muss bei den Familien die Bereitschaft und Fähigkeit vorhanden sein, mit spezifischen Bedürfnissen von Kindern und Jugendlichen aus Krisengebieten umzugehen. Das Amt für Gesellschaft und Soziales begleitet die Pflegefamilien und unterstützt sie bei Bedarf bei der Suche nach spezifischen Weiterbildungsmöglichkeiten.

Wer Kinder oder minderjährige Jugendliche zur Pflege und Erziehung in seinen Haushalt aufnehmen will, kann sich beim Amt für Gesellschaft und Soziales melden (E-Mail famkiju@ddi.so.ch, Tel 032 627 22 97).  Das Amt klärt die Eignung von Pflegefamilien ab und stellt die dafür nötige Bewilligung aus.

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