Zuständigkeiten ausserhalb Bauzone
Aufgaben der Gemeinde
Grundsätzlich ist die Baubehörde der Standortgemeinde für das Baubewilligungsverfahren zuständig. Deshalb sind sämtliche Baugesuche der örtlichen Baubehörde einzureichen.
Baugesuche ausserhalb der Bauzone werden von der örtlichen Baubehörde hinsichtlich der Vollständigkeit geprüft. Weiter wird die Einhaltung der baupolizeilichen Vorschriften und der kommunalen Zonenvorschriften geprüft sowie über damit zusammenhängenden Einsprachen entschieden. Die Baugesuche werden nach der Publikation und öffentlichen Auflage inkl. allfälliger Einsprachen an den Kanton für den kantonalen Entscheid weitergeleitet.
Bei der Weiterleitung an den Kanton ist durch die örtliche Baubehörde folgendes zu beachten:
- Baugesuche sind in Papierform an folgende Adresse zu senden:
Amt für Raumplanung, Abteilung Baugesuche, Werkhofstrasse 59, 4509 Solothurn - Das vollständig ausgefüllte Begleitformular für Bauvorhaben mit kantonaler Bewilligungserfordernis ist mitzusenden.
- Es sind immer alle vorhandenen Baugesuchexemplare (Originale, keine Kopien) dem Kanton zuzustellen. Gemäss §§ 5 und 6 Kantonale Bauverordnung (KBV; BGS 711.61) sind Baugesuche im Doppel einzureichen. Zusätzliche Exemplare verkürzen die Bearbeitungszeit.
Hinweis: Kann die Bewilligung gemäss § 38bis Abs. 1 PBG erteilt werden, werden die entsprechenden Baugesuchsunterlagen durch den Kanton gestempelt. Am Schluss des Verfahrens bleibt ein Exemplar beim Kanton, die restlichen Exemplare werden der örtlichen Baubehörde zusammen mit dem kantonalen Entscheid retourniert. - Im Rahmen der kantonalen Prüfung übernimmt das Amt für Raumplanung, Abteilung Baugesuche die Koordination bei den folgenden kantonalen Ämtern / Fachstellen (sofern zuständig):
- Amt für Denkmalpflege und Archäologie
- Amt für Landwirtschaft
- Amt für Raumplanung
- Amt für Umwelt
- Amt für Verkehr und Tiefbau
- Amt für Wald, Jagd und Fischerei
- Gesundheitsamt, Lebensmittelkontrolle
- Folgende Stellen müssen durch die örtliche Baubehörde vorgängig mit den Gesuchsunterlagen separat bedient werden, sofern eine rechtliche Grundlage dies erfordert:
- Amt für Wirtschaft und Arbeit (inkl. Energiefachstelle)
- Solothurnische Gebäudeversicherung
Aufgaben des Bau- und Justizdepartementes
Das Bau- und Justizdepartement prüft sämtliche Gesuche, die aufgrund von § 38bis des Planungs- und Baugesetzes einer kantonalen Bewilligung oder Zustimmung bedürfen. Durch den Kanton wird geprüft, ob die Bauten oder Anlagen in der entsprechenden Zone zulässig sind oder ob eine Ausnahmebewilligung in Frage kommt. Weiter wird über damit zusammenhängende Einsprachen entschieden und auch über allfällige Neben- und Ausnahmebewilligungen im Zuständigkeitsbereich des Kantons entschieden.
Die zuständige Leitbehörde ist die Abteilung Baugesuche. Deren Mitarbeitende koordinieren die kantonsinternen Mitberichtsverfahren, stimmen die Stellungnahmen der Ämter / Fachstellen aufeinander ab und verfassen gestützt auf die Ergebnisse eine Verfügung oder eine Stellungnahme zuhanden der örtlichen Baubehörde oder der Bauherrschaft.
Die Abteilung Baugesuche koordiniert auch Neben- und Ausnahmebewilligungen, die andere Amtsstellen erteilen, und stellt die gemeinsame Eröffnung sicher.
Die Abteilung Baugesuche berät die örtlichen Baubehörden, Architekturbüros und Bauherrschaften bei Fragen zum Bauen ausserhalb der Bauzone.