Richtplananpassungen
Anpassungen des Richtplans erfolgen, wenn sich die Verhältnisse wesentlich geändert haben, sich bedeutende neue Aufgaben stellen oder eine gesamthaft bessere Lösung möglich ist. Eine Anpassung setzt eine Gesamtbeurteilung, ein Vernehmlassungs- und Mitwirkungsverfahren und einen Beschluss des Regierungsrats voraus. Jede Anpassung ist schliesslich vom Bund zu genehmigen.
Öffentliche Auflage
Richtplananpassung 2024
Gestützt auf § 64 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG; BGS 711.1) und den kantonalen Richtplan (RRB Nr. 2017/1557 vom 12. September 2017) wird die Anpassung 2024 des kantonalen Richtplans öffentlich aufgelegt. Sie beinhaltet die Anpassung an folgenden Kapiteln:
- S-1.1 Siedlungsgebiet und Bauzonen: Anpassungen an den Erweiterungen des Siedlungsgebiets von kantonaler/regionaler Bedeutung (Beschlüsse S-1.1.5 und S-1.1.6): Biberist (Schwerzimoos), Solothurn (Muttenhof/Wasserstadt), Bettlach/Grenchen (Ischlag/Obere Riederen/Riederen/Brüel/Lindenhof)
- S-3.3 Verkehrsintensive Anlagen: Festsetzung neue güterverkehrsintensive Anlage in Egerkingen (Ganggeler) (Beschluss S-3.3.9)
- V-3.2 Regionalverkehr: Festsetzung der Haltestelle Apfelsee in Dornach (bisher Zwischenergebnis) (Beschlüsse V-3.2.4 und V-3.2.5)
- E-3.1 Abbauplanung: Aktualisierung und Anpassung aufgrund Überprüfung Abbaukonzept 2009 (Beschlüsse E-3.1.1, E-3.1.2 und E-3.1.4)
- E-3.2 Kies: Aktualisierung und Festlegung Erweiterungs- und Ersatzgebiete im Niederamt (Beschlüsse E-3.2.1, E-3.2.2 und E-3.2.3)
Die Dokumente zur Richtplananpassung sind verfügbar unter: mitwirken.so.ch
Die öffentliche Auflage dauert bis am 4. Juli 2025.
Einwendungen gegen die Richtplananpassung sind innerhalb der Auflagezeit einzureichen. Unter mitwirken.so.ch steht ein elektronisches Tool zur Verfügung. Alternativ können Sie ans Amt für Raumplanung geschickt werden.
Laufende Anpassungen:
Bezeichnung | Kapitel | Dokumente |
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Anpassung 2023
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Richtplantext (Version für die öffentliche Auflage vom 3.6.-2.7.2024) |
Anpassung 2022
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| Einwendungsbericht (detailliert) Richtplantext (Version für die öffentliche Auflage vom 24.4.-23.5.2023) |
Beschlossene Anpassungen (in chronologischer Reihenfolge):
Bezeichnung | Kapitel | Beschluss |
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Anpassung 2021
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Anpassung 2019
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Kleinwasserkraft (Festlegung von Gewässerstrecken, die sich für die Nutzung von Kleinwasserkraft eignen) | E-2.2 Wasserkraftwerke | Regierungsrat Bund |
Erweiterung Kiesgrube Aebisholz (Oensingen, Kestenholz) | E-3.2 Kies | Regierungsrat Bund |
Kiesabbau Hard-Usserban (Fulenbach, Härkingen) | E-3.2 Kies | |
Erweiterung Kiesgrube Haulital (Lüterkofen-Ichertswil) | E-3.2 Kies |