Baugesuche im Bereich Kantonsstrasse
Baugesuche und Voranfragen sind grundsätzlich der örtlichen Baubehörde der Gemeinde einzureichen. Das betrifft auch Baugesuche und Voranfragen im Bereich der Kantonsstrasse. Die örtliche Baubehörde ist als Aufsichts-, Bewilligungs- und Kontrollbehörde zuständig.
Der jeweilig zuständige Strassenunterhalt Kreis I bis III hat aber das Anhörungs- und Beschwerderecht.
Daher muss bei Baugesuchen innerhalb der Bauzone (ausserhalb der Bauzone das ARP) der zuständige Strassenunterhalt von der örtlichen Baubehörde zur Anhörung beigezogen werden.