Kinderbetreuung und frühe Förderung
Betreuung
Ausserhalb der Familie stehen Eltern für die Betreuung von Vorschul- und Schulkindern verschiedene Formen von Angeboten zur Verfügung.
Familienergänzende Kinderbetreuung:
Die familienergänzende Kinderbetreuung wird von Eltern oder alleinerziehenden Elternteilen aus verschiedenen Gründen in Anspruch genommen. Sei es damit sie Beruf und Familien vereinbaren oder ihren Kindern ein entwicklungsförderndes Umfeld und den Kontakt zu anderen Kindern ermöglichen können.
- In Kindertagesstätten werden Kinder im Alter von drei Monaten bis zum Eintritt in den Kindergarten betreut.
- Horte sind ganztägige und modular aufgebaute Betreuungseinrichtungen, die sich an Kindergarten- und Schulkinder bis zum Ende der obligatorischen Schulzeit richten. Sie bieten Kindern und Jugendlichen vor und nach dem Unterricht eine Tagesstruktur.
- Mittagstische bieten Kindergarten- und Schulkindern über die Mittagszeit eine Verpflegung und Betreuung.
- Tagesfamilien bieten tagsüber im eigenen Haushalt eine Betreuung für Kinder im Alter von drei Monaten bis zum Ende der obligatorischen Schulzeit.Daneben gibt es noch weitere Betreuungsangebote, wie beispielsweise Kinderhütedienste, private Babysitter, Nannies, Au-Pairs oder Entlastungsangebote.
Betreuungsgutscheine für Eltern:
Kanton und Gemeinden sollen die familienergänzende Kinderbetreuung künftig mitfinanzieren. Der Regierungsrat will ab 2025 ein neues, kantonsweites Modell mit Betreuungsgutscheinen einführen. Eltern von Kindern bis zum Ende der 6. Klasse sollen für die familienexterne Betreuung in Kindertagesstätten, Horten, Mittagstischen und Tagesfamilien finanziell unterstützt werden. Das soll Familien entlasten, dem Fachkräftemangel entgegenwirken und die Standortattraktivität des Kantons Solothurn erhöhen. Zudem soll damit die Chancengleichheit gefördert werden.
Der Regierungsrat hat vom März bis Juni 2024 eine entsprechende Änderung des Sozialgesetzes in die Vernehmlassung geschickt. Die Vernehmlassungsunterlagen sind im Online-Archiv unter «Änderung des Sozialgesetzes (SG); familienergänzende Kinderbetreuung» weiterhin verfügbar.
Am 20. August 2024 hat der Regierungsrat vom Vernehmlassungsergebnis Kenntnis genommen und über das weitere Vorgehen informiert: Regierungsratsbeschluss.
Am 24. September 2024 hat der Regierungsrat die Vorlage zuhanden des Kantonsrates beschlossen (Beschluss-Nr. 2024/1534). Die dazugehörigen Unterlagen können Sie über diesen Link einsehen.
Frühe Förderung
Damit eine gesunde Entwicklung stattfinden kann, brauchen die Kinder ein anregendes und altersgerechtes Umfeld sowie achtsame Erwachsene, die ihre Entwicklung begleiten. Hier setzt die frühe Förderung – auch frühkindliche Bildung, Betreuung und Erziehung genannt – an. Sie zielt darauf ab, die Kinder in ihren emotionalen, sozialen, kreativen, motorischen, sprachlichen und kognitiven Fähigkeiten angemessen zu fördern und zu unterstützen.
Die frühe Förderung unterstützt damit die Entwicklungschancen und sie trägt dazu bei, dass die Kinder ihren Platz in der Gesellschaft finden und ihr persönliches Potenzial ausschöpfen können.
Spielgruppen:
Spielgruppen ermöglichen Kindern vor dem Kindergarten erste Erfahrungen ausserhalb der eigenen Familie in Spiel, Gestalten und Begegnungen mit Gleichaltrigen. Als Spielgruppen werden konstante Gruppen von sechs bis zehn Kindern ab drei Jahren bis zum Kindergarteneintritt bezeichnet.
Zuständigkeiten
- Die Einwohnergemeinden sind zuständig für die Förderung von Angeboten in der Kinderbetreuung.
- Die Koordinationsstelle Familienfragen berät und unterstützt Einwohnergemeinden, öffentliche und private Organisationen rund um die Themenbereiche Kinderbetreuung und frühe Förderung.
- Der Fachbereich Familie-Kindheit-Jugend ist Aufsichts- und Bewilligungsbehörde für Kindertagesstätten (Kitas/Horte) und Tagesfamilien.