Tagesfamilien

Möchten Sie Tagesbetreuung für Kinder in Ihrem Haushalt anbieten oder sind Sie bereits als Tagesfamilie tätig? Hier finden Sie Informationen zur Meldepflicht und Aufsicht von Tagesfamilien im Kanton Solothurn.

Meldepflicht und Aufsicht

Tagesfamilien unterstehen der Meldepflicht, wenn sie Kinder unter zwölf Jahren regelmässig und während mindestens 16 Stunden pro Woche betreuen. Keine Meldepflicht besteht, wenn die Betreuung im verwandtschaftlichen Rahmen stattfinden, weniger als drei Monate dauern oder kein Entgelt dafür entrichtet wird.

Meldepflichtige Tagesfamilien benötigen eine Bestätigung der Aufsichtsbehörde des Kantons Solothurn, zuständig ist der Fachbereich Familie-Kindheit-Jugend. Der Kanton klärt die Eignung von Tagesfamilien ab und stellt eine Bestätigung aus.

Um eine Bestätigung zu beantragen, müssen Sie mittels Meldeformular einen Antrag und die Unterlagen gemäss Checkliste einreichen. Unter «Formulare und Merkblätter» finden Sie nähere Informationen dazu.

Gemeldete Tagesfamilien unterstehen der Aufsicht. Dazu besucht eine Fachperson die Tagesfamilie einmal jährlich.

Richtlinien des Kantons Solothurn

In den Richtlinien finden Sie Informationen zu den Zuständigkeiten und den Voraussetzungen, zur Eignungsabklärung, zu den rechtlichen Grundlagen sowie zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für Tagesfamilien. Nähere Informationen dazu finden Sie unter «Dokumente».

Aus- und Weiterbildungskosten

Damit Tagesfamilien die ihnen anvertrauten Kinder in ihrer Entwicklung unterstützen können, steht ihnen fachliche Unterstützung zu. Für Aus- und Weiterbildungen bietet der Kanton Solothurn finanzielle Unterstützung an. Informationen dazu finden Sie im «Merkblatt Finanzielle Beiträge» unter «Formulare und Merkblätter».