Für Fachpersonen

Rechtsvertretungen, Strafbehörden und Medienschaffende finden hier weiterführende Informationen:

Rechtsvertretungen

Die amtliche oder notwendige Verteidigung im Strafverfahren erstreckt sich nicht von selbst auch auf Vollzugsfragen. Um Ihre Mandantin oder Ihren Mandanten im Straf- oder Massnahmenvollzug zu vertreten, benötigen Sie eine Vollmacht, welche explizit Vollzugsfragen einschliesst. Unentgeltliche Rechtspflege kann gestützt auf § 76 des Verwaltungsrechtspflegegesetzes (BGS 124.11) geltend gemacht werden. Der Antrag um unentgeltliche Rechtspflege muss sich auf ein konkretes Verfahren (z.B. bedingte Entlassung) beziehen und darf nicht pauschal die gesamte Vollzugsdauer umfassen.

Strafbehörden

Die Abteilung Straf- und Massnahmenvollzug vollzieht und kontrolliert auch Ersatzmassnahmen gemäss Art. 237 StPO und Tätigkeits-, Kontakt- und Rayonverbote gemäss Art. 67 ff. StGB. Sie vollzieht und kontrolliert Weisungen und Auflagen, welche von Gerichten mit Strafen und Massnahmen ausgesprochen wurde. Ebenfalls entscheidet sie über den Einsatz technischer Geräte zur Überwachung. Zur Erfüllung ihrer Aufträge kann sie die Abteilung Bewährungshilfe beiziehen und ihr Aufträge erteilen.

Die Abteilung Bewährungshilfe vollzieht als kantonale Vollzugsstelle das Electronic Monitoring und setzt technische Geräte zur Überwachung und Kontrolle ein.

Medien

Medienanfragen nimmt die Amtsleitung telefonisch über 032 627 63 36 oder per E-Mail an ajuv@ddi.so.ch entgegen. Bitte beachten Sie, dass Telefonate und E-Mails während der Büroöffnungszeiten entgegengenommen werden können.