Mit Vereinbarungen zu besserer Integration

Christian Rihs an seinem Arbeitsplatz
Christian Rihs, Jurist Migrationsamt

Christian Rihs vom Migrationsamt hat in den letzten beiden Jahren über 200 Integrationsvereinbarungen abgeschlossen. Mit diesem Instrument sollen Ausländerinnen und Ausländer noch besser integriert werden.

Seit zwei Jahren schaut der Kanton Solothurn genauer hin, wenn es um die Integration der ausländischen Wohnbevölkerung geht. Hintergrund ist das im Jahr 2019 revidierte Ausländer- und Integrationsgesetz des Bundes. Seit dieser Gesetzesanpassung wird systematisch überprüft, ob jemand integriert ist.

Überprüfung der Integration nach gesetzlichen Kriterien

Das Migrationsamt hat im Zuge dieser Revision neue Stellen geschaffen, unter anderem jene von Christian Rihs. Er ist Jurist in der Stabsstelle Integration und überprüft, ob die im Kanton wohnhaften Ausländerinnen und Ausländer integriert sind. Diese Prüfung erfolgt nach Kriterien, die im Gesetz festgelegt sind: z. B. Straffälligkeit, Schulden, Sprachkompetenz, Erwerbstätigkeit/Ausbildung. «Integration heisst nicht nur, dass jemand die Landessprache kann. Integration ist breiter gefächert», sagt Christian Rihs. Wenn jemand das Gesetz nicht einhalte, Schulden mache oder Sozialhilfe beziehe, sei dies ebenfalls ein Zeichen mangelnder Integration. Nach diversen Vorabklärungen überprüft der Jurist im Rahmen von Einzelfallprüfungen, ob die genannten Kriterien erfüllt sind. Jede und jeder, der eine Aufenthaltsbewilligung (Ausweis B) oder eine Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) erhalten oder verlängern will, wird nach neuem Gesetz überprüft. Im letzten Jahr hat das Migrationsamt insgesamt 3600 solche vertieften Überprüfungen durchgeführt.

Mustervorlage einer Integrationsvereinbarung
Mustervorlage Integrationsvereinbarung

200 Integrationsvereinbarungen in zwei Jahren

Die grosse Mehrheit der Ausländerinnen und Ausländer im Kanton Solothurn ist gut integriert. Und doch gibt es Fälle, in denen Integrationsdefizite festgestellt werden.  Für Personen mit Ausweis B besteht dann die Möglichkeit, eine so genannte Integrationsvereinbarung abzuschliessen. Darin wird jemand zum Beispiel verbindlich verpflichtet, ein anerkanntes Deutschzertifikat einzureichen, Schulden abzubauen oder eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen. In den letzten zwei Jahren wurden im Kanton über 200 Integrationsvereinbarungen abgeschlossen. Hält eine Person diese Vereinbarung nicht ein, so kann ihr die Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung verweigert werden, sagt Christian Rihs: «Mit der Integrationsvereinbarung geben wir den Leuten eine Chance, sich eigenverantwortlich zu integrieren».