Aufenthalt und Integration

Gruppe von jungen Leuten lachen zusammen uns schauen in den Computer

Der Aufenthalt von ausländischen Staatsangehörigen wird durch Bundesrecht geregelt. Das Migrationsamt vollzieht dieses Recht und erteilt nach vorgängiger Prüfung der Gesuche entsprechende Bewilligungen für ausländische Staatsangehörige, die im Kanton Solothurn leben und arbeiten. Für Personen, die ihr Aufenthaltsrecht im Kanton Solothurn verloren haben, entscheidet es über die Beendigung des Aufenthaltes. Bei Personen, die nicht freiwillig ausreisen, leitet das Migrationsamt Massnahmen und Vollzugshandlungen ein.

Integration der ausländischen Bevölkerung

Integration ist ein gegenseitiger Prozess und erfordert die Bereitschaft sämtlicher Akteure: Bund, Kantone, Städte, Gemeinden, Verbände, Vereine, ausländische Staatsangehörige und Schweizer Bürgerinnen und Bürger. Das Migrationsamt überprüft, ob ausländische Staatsangehörige ausreichend integriert sind. Die gesetzlichen Integrationskriterien legen den Grundstein für die Beurteilung der Integration der einzelnen Personen.

Nähere Informationen zur Förderung der Integration von ausländischen Staatsangehörigen finden Sie beim Amt für Gesellschaft und Soziales.