Niederlassungsbewilligung C

Die Niederlassungsbewilligung wird nach einem Aufenthalt von fünf oder zehn Jahren in der Schweiz erteilt. Sie ist unbefristet, unterliegt jedoch einer Kontrollfrist alle fünf Jahre.

Ordentliche Erteilung

Die ordentliche Erteilung erfolgt nach einem ordnungsgemässen ununterbrochenen Aufenthalt in der Schweiz von zehn Jahren. Die ausländische Person muss die letzten fünf Jahre im Besitze einer Aufenthaltsbewilligung gewesen sein. Staatsangehörige von Staaten mit einer Niederlassungsvereinbarung erhalten schon nach fünf Jahren die Niederlassungsbewilligung.

Vorzeitige Erteilung

Sie können schon vor Ablauf der zehn Jahre ein Gesuch für die Erteilung einer Niederlassungsbewilligung stellen. Dafür müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: seit fünf Jahren im Besitz einer Aufenthaltsbewilligung; Erfüllung der Integrationskriterien; keine Widerrufsgründe.

So beantragen Sie eine Niederlassungsbewilligung C

Sofern Sie die Voraussetzungen zur ordentlichen oder vorzeitigen Erteilung erfüllen, können Sie die Niederlassungsbewilligung beantragen. Dafür müssen Sie das Gesuchsformular unter [Dokumente] ausfüllen und zusammen mit den darauf aufgeführten Unterlagen bei Ihrer Wohngemeinde einreichen. Nähere Informationen finden Sie ausserdem im Merkblatt unter [Dokumente].

Aufrechterhaltung

Die Niederlassungsbewilligung erlischt durch Abmeldung oder wenn sich die Ausländerin oder der Ausländer während sechs Monaten im Ausland aufhält. Sie kann während vier Jahren aufrechterhalten werden, wenn Sie vor Ablauf dieser sechs Monate ein begründetes Gesuch stellen. Das Gesuchformular finden Sie unter «Dokumente».

Niederlassungsbewilligung beantragen

Niederlassungsbewilligung beantragen

Beschreibung

Die Niederlassungsbewilligung kann erteilt werden, wenn die zeitlichen Voraussetzungen nach Art. 34 AIG erfüllt sind, keine Widerrufsgründe nach Art. 62 respektive nach Art. 63 AIG vorliegen und eine gute Integration erfolgt ist.

Formulare

Online-Formular

Niederlassungsbewilligung: Aufrechterhaltung beantragen

Niederlassungsbewilligung: Aufrechterhaltung beantragen

Beschreibung

Erfolgt bei der Wohngemeinde eine Abmeldung durch den Ausländer oder die Ausländerin, kann unter gewissen Voraussetzungen die Aufrechterhaltung der Niederlassungsbewilligung (Aufrechterhaltung max. 4 Jahre) beantragt werden.

Formulare

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