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Kanton Solothurn: Kontrolle von E-Trottinetts und Mofas – zahlreiche Widerhandlungen festgestellt

  • 30.05.2025

Die Kantonspolizei Solothurn hat in der vergangenen Woche gezielt Lenker/innen von Elektro-Trottinetts und Mofas kontrolliert. Dabei wurden rund 50 Widerhandlungen festgestellt. Die Polizei weist auf die geltenden Bestimmungen hin.

Vom 19. bis 25. Mai 2025 hat die Kantonspolizei Solothurn vermehrt Lenkerinnen und Lenker von E-Trottinetts und Mofas kontrolliert. Dabei hat sie 45 Widerhandlungen feststellen müssen, die eine Anzeige zur Folge haben. In den meisten Fällen hatten die Lenker/innen entweder das Mindestalter von 14 Jahren noch nicht erreicht oder besassen keinen gültigen Führerausweis. Zudem wurden einige Fahrzeuge (Mofas und E-Trottinetts) sichergestellt, die für den Strassenverkehr nicht zugelassen sind oder abgeändert wurden.

Die Polizei weist auf die wichtigsten geltenden Bestimmungen hin

  • Das Lenken eines E-Trottinetts ist ab 14 Jahren erlaubt.
  • Für 14- bis 16-Jährige ist das Lenken eines E-Trottinetts oder eines E-Bikes (bis 500 W) nur mit einem gültigen Führerausweis der Kategorie M erlaubt.
  • Für Elektro-Zweiräder des Langsamverkehrs ist das Benützen von Radwegen oder Radstreifen obligatorisch. Fehlen solche, muss auf der Fahrbahn am rechten Strassenrand gefahren werden. Das Fahren auf dem Trottoir ist verboten.

Weiterführende Informationen finden sich unter polizei.so.ch (E-Bike und E-Trottinett).