Bei warmen Temperaturen sind vermehrt Schlauchboote, Badegeräte und Schwimmerinnen und Schwimmer auf der Aare, Emme und weiteren offenen Gewässern unterwegs. Die Gefahren werden häufig unterschätzt. Durch die Einhaltung weniger, aber zentraler Regeln lässt sich das Risiko jedoch deutlich reduzieren.
So schützen Sie sich auf Badegeräten und Booten
- Schlauchboote, Kajaks, Kanus und Stand-up-Paddleboards müssen gut sichtbar mit Namen, Vorname und Adresse der Eigentümerin/des Eigentümers angeschrieben sein (Telefonnummer freiwillig).
- Die angegebene Nutzlast des Bootes darf nicht überschritten werden.
- Boote dürfen nicht zusammengebunden werden – sie verlieren dadurch ihre Manövrierfähigkeit.
- Unbekannte Flussabschnitte sind vor der Fahrt zu erkunden.
- Es wird empfohlen, jederzeit eine Rettungsweste zu tragen – insbesondere auf Fliessgewässern.
So schützen sich Schwimmer/innen
- In freie Gewässer (Flüsse, Seen, Weiher) sollen sich nur gute und geübte Schwimmerinnen und Schwimmer wagen.
- Unterkühlung kann zu Muskelkrämpfen führen. Je kälter das Wasser, desto kürzer sollte der Aufenthalt sein.
- Halten Sie ausreichend Abstand zu Schiffsverkehr, Wehren und Brückenpfeilern.
- Nie im Bereich von Hafenanlagen oder in Fahrrinnen von Kursschiffen schwimmen – dort besteht akute Lebensgefahr.
- Nicht von Brücken springen: Die Wassertiefe ist oft ungenügend, zudem besteht Gefahr durch langsam sinkendes Schwemmholz und andere unter Wasser nicht sichtbare Gegenstände.
- Auch gute Schwimmerinnen und Schwimmer sollen in offenen Gewässern eine gut sichtbare Schwimmhilfe mitführen und eine auffällige Badekappe tragen.
- Die Strömungsgeschwindigkeit darf niemals unterschätzt werden.
- Wasserwalzen sind lebensgefährlich. Selbst geübte Schwimmerinnen und Schwimmer können sich aus der Sogwirkung nicht aus eigener Kraft befreien.
Weitere wertvolle Verhaltensregeln und Informationen finden Sie auf der Homepage der Schweizerischen Lebensrettungsgesellschaft (SLRG).