Sicherheit am/im Wasser

Was für den Verkehr auf der Strasse gilt, gilt genauso auf dem Wasser. Regeln müssen zum Schutz aller eingehalten werden. Dennoch mehren sich während den sommerlichen Wochen und Monaten Meldungen zu diversen Themen. Nützliche Tipps, Informationen über Gesetze und Verhaltensregeln haben wir für Sie kurz und kompakt zusammengefasst.

Anstand – Toleranz – Respekt sind nicht nur auf der Strasse gefordert, sondern auch auf dem Wasser. Die wichtigsten Punkte sind in einem Kurzvideo zusammengefasst, abrufbar auf Facebook und Instagram.

Das Bundesgesetz und die Verordnung zur Binnenschifffahrt enthalten alle Regelungen für die Nutzung der Gewässer. Wir haben die wichtigsten Vorschriften für Sie zusammengefasst.

Metallleiter in ein Freibad

Während der Sommermonate vergnügen sich viele Menschen sowohl in öffentlichen und privaten Badeanstalten wie, auch auf, an und in Flüssen. Die Beliebtheit dieser Freizeitorte nimmt von Jahr zu Jahr zu. Damit steigt aber auch die Gefahr von Unfällen. Besonders gefährdet sind dabei die Kinder. Die meisten Wasserunfälle können jedoch durch Information und Sensibilisierung möglichst vieler Menschen vermieden werden.

Verhaltensregeln

Diese sechs einfachen und einprägsamen Verhaltensregeln helfen allen Wasserbegeisterten im richtigen Umgang mit dem nassen Element:

  • Kinder nur begleitet ans Wasser lassen – kleine Kinder in Griffnähe beaufsichtigen
  • Nie alkoholisiert oder unter Drogen ins Wasser
  • Nie mit vollem oder ganz leerem Magen schwimmen
  • Nie überhitzt ins Wasser springen – der Körper braucht Anpassungszeit
  • Nicht in trübe oder unbekannte Gewässer springen! – Unbekanntes kann Gefahren bergen
  • Luftmatratzen und Schwimmhilfen gehören nicht ins tiefe Wasser – sie bieten keine Sicherheit
  • Lange Strecken nie alleine schwimmen – auch der besttrainierte Körper kann eine Schwäche erleiden
Blick vom Ufer auf die Aare

Bei warmen Temperaturen sind vermehrt Schlauchboote, Badegeräte und Schwimmerinnen und Schwimmer auf der Aare, Emme und weiteren offenen Gewässern unterwegs. Die Gefahren werden häufig unterschätzt. Durch die Einhaltung weniger, aber zentraler Regeln lässt sich das Risiko jedoch deutlich reduzieren.

So schützen Sie sich auf Badegeräten und Booten

  • Schlauchboote, Kajaks, Kanus und Stand-up-Paddleboards müssen gut sichtbar mit Namen, Vorname und Adresse der Eigentümerin/des Eigentümers angeschrieben sein (Telefonnummer freiwillig).
  • Die angegebene Nutzlast des Bootes darf nicht überschritten werden.
  • Boote dürfen nicht zusammengebunden werden – sie verlieren dadurch ihre Manövrierfähigkeit.
  • Unbekannte Flussabschnitte sind vor der Fahrt zu erkunden.
  • Es wird empfohlen, jederzeit eine Rettungsweste zu tragen – insbesondere auf Fliessgewässern.

So schützen sich Schwimmer/innen

  • In freie Gewässer (Flüsse, Seen, Weiher) sollen sich nur gute und geübte Schwimmerinnen und Schwimmer wagen.
  • Unterkühlung kann zu Muskelkrämpfen führen. Je kälter das Wasser, desto kürzer sollte der Aufenthalt sein.
  • Halten Sie ausreichend Abstand zu Schiffsverkehr, Wehren und Brückenpfeilern.
  • Nie im Bereich von Hafenanlagen oder in Fahrrinnen von Kursschiffen schwimmen – dort besteht akute Lebensgefahr.
  • Nicht von Brücken springen: Die Wassertiefe ist oft ungenügend, zudem besteht Gefahr durch langsam sinkendes Schwemmholz und andere unter Wasser nicht sichtbare Gegenstände.
  • Auch gute Schwimmerinnen und Schwimmer sollen in offenen Gewässern eine gut sichtbare Schwimmhilfe mitführen und eine auffällige Badekappe tragen.
  • Die Strömungsgeschwindigkeit darf niemals unterschätzt werden.
  • Wasserwalzen sind lebensgefährlich. Selbst geübte Schwimmerinnen und Schwimmer können sich aus der Sogwirkung nicht aus eigener Kraft befreien.

Weitere wertvolle Verhaltensregeln und Informationen finden Sie auf der Homepage der Schweizerischen Lebensrettungsgesellschaft (SLRG).

Das Springen von Brücken in ein Gewässer ist nicht generell verboten. Ist jedoch das Betreten der Brücke oder das Baden im entsprechenden Gewässerabschnitt untersagt, gilt dieses Verbot selbstverständlich auch für das Hineinspringen.

Auch dort, wo Brückensprünge erlaubt sind, bestehen erhebliche Risiken
Es besteht die Gefahr,

  • auf vorbeifahrende Schiffe oder Boote zu springen,
  • andere Schwimmerinnen und Schwimmer zu gefährden,
  • oder mit Gegenständen zu kollidieren, die auf oder unter der Wasseroberfläche treiben (z. B. Schwemmholz).

Deshalb sind höchste Vorsicht und Umsicht erforderlich.

Weitere Informationen zu Gefahren an Fliessgewässern finden Sie bei der Schweizerischen Lebensrettungsgesellschaft (SLRG).

 

Polizei Kanton Solothurn