Sicherheit am/im Wasser

Was für den Verkehr auf der Strasse gilt, gilt genauso auf dem Wasser. Regeln müssen zum Schutz aller eingehalten werden. Dennoch mehren sich während den sommerlichen Wochen und Monaten Meldungen zu diversen Themen. Nützliche Tipps, Informationen über Gesetze und Verhaltensregeln haben wir für Sie kurz und kompakt zusammengefasst.

Vorschriften und Gesetze

Anstand – Toleranz – Respekt sind nicht nur auf der Strasse gefordert, sondern auch auf dem Wasser. Die wichtigsten Punkte sind in einem Kurzvideo zusammengefasst, abrufbar auf Facebook und Instagram.

Das Bundesgesetz und die Verordnung zur Binnenschifffahrt.enhalten alle Regelungen für die Nutzung der Gewässer. Wir haben die wichtigsten Vorschriften für Sie zusammengefasst.

In der Badi, Baderegeln

Metallleiter in ein Freibad

Während der Sommermonate vergnügen sich viele Menschen sowohl in öffentlichen und privaten Badeanstalten wie, auch auf, an und in Flüssen. Die Beliebtheit dieser Freizeitorte nimmt von Jahr zu Jahr zu. Damit steigt aber auch die Gefahr von Unfällen. Besonders gefährdet sind dabei die Kinder. Die meisten Wasserunfälle können jedoch durch Information und Sensibilisierung möglichst vieler Menschen vermieden werden.

Verhaltensregeln

Diese sechs einfachen und einprägsamen Verhaltensregeln helfen allen Wasserbegeisterten im richtigen Umgang mit dem nassen Element:

  • Kinder nur begleitet ans Wasser lassen – kleine Kinder in Griffnähe beaufsichtigen
  • Nie alkoholisiert oder unter Drogen ins Wasser
  • Nie mit vollem oder ganz leerem Magen schwimmen
  • Nie überhitzt ins Wasser springen – der Körper braucht Anpassungszeit
  • Nicht in trübe oder unbekannte Gewässer springen! – Unbekanntes kann Gefahren bergen
  • Luftmatratzen und Schwimmhilfen gehören nicht ins tiefe Wasser – sie bieten keine Sicherheit
  • Lange Strecken nie alleine schwimmen – auch der besttrainierte Körper kann eine Schwäche erleiden

Auf und im Fliessgewässer

Blick vom Ufer auf die Aare

Bei wärmeren Temperaturen sind vermehrt sowohl Schlauchboote, so genannte Badegeräte und Schwimmer/innen auf und in der Aare oder der Emme unterwegs. Die Gefahren werden öfters unterschätzt; sie lassen sich jedoch durch Einhaltung von wenigen Tipps um ein Vielfaches reduzierten.

So schützen Sie sich auf Badegeräten und Booten

  • Vorschriften beachten
  • Schlauchboote, Kajaks, Kanus, Standup-Paddelboote müssen an gut sichtbarer Stelle mit Name, Vorname, Adresse (Telefonnummer freiwillig) der/s Eigentümers/in oder des/r Halters/in angeschrieben sein
  • Die auf dem Boot angegebene Nutzlast sollte nicht überschritten werden
  • Boote nicht zusammenbinden - Sie sind nicht mehr manövrierfähig
  • Unbekannte Flussabschnitte vor der Fahrt zuerst erkunden
  • Wir empfehlen jederzeit eine Schimmweste zu tragen

So schützen sich Schwimmer/innen

  • In freie Gewässer (Flüsse, Weiher und Seen) wagen sich nur gute und geübte Schwimmer/innen
  • Unterkühlung kann zu Muskelkrampf führen. Je kälter das Wasser, desto kürzer sollte der Aufenthalt darin sein
  • Halten Sie Distanz zum Schiffsverkehr, zu Wehren und Brückenpfeilern
  • Schwimmen Sie niemals im Bereich von Hafenanlagen und Fahrrinnen von Kursschiffen. Dort werden Sie leicht übersehen und begeben sich in Lebensgefahr.
  • Springen Sie nicht von Brücken. Die Wassertiefe ist oft nicht ausreichend und langsam versinkendes Schwemmholz birgt eine zusätzliche Gefahr
  • Nehmen Sie in  offenen Gewässer, auch als guter Schwimmer, immer eine gut sichtbare Schwimmhilfe mit und tragen Sie eine Badekappe mit greller Farbe
  • Unterschätzen Sie niemals die Strömungsgeschwindigkeit
  • Begeben Sie sich nie in den Bereich von Wasserwalzen. Selbst gute Schwimmer/innen können sich aus der Sogwirkung nicht mehr durch eigene Kraft befreien

Weitere wertvolle Verhaltensregeln und Informationen finden Sie auf der Homepage der Schweizerischen Lebensrettungsgesellschaft.

Brückenspringen

Das Springen von Brücken in ein Gewässer ist nicht generell verboten. Ist das Betreten der Brücke oder das Baden im dem Gewässer an der Stelle verboten, ist es der Sprung natürlich auch.

Solche Sprünge sind aber auch dort, wo sie erlaubt sind, nicht ungefährlich. So besteht das Risiko, auf vorbeifahrende Schiffe oder Boote zu springen, andere Schwimmer/innen zu gefährden oder sich an einem Gegenstand zu verletzen, der auf oder unter der Wasseroberfläche treibt (z.B. Schwemmholz). Daher ist hohe Vorsicht und Umsicht geboten.

Weiter Informationen rund um Gefahren an Fliessgewässer finden Sie bei der SLRG.