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Berufsmaturität BM 2: Kostengutsprache beantragen
Ergebnis
Gesuchentscheid durch ABMH
Beschreibung
Grundsätzlich hat der Schulbesuch der BM2 in jenem Kanton stattzufinden, in welchem der Absolvent/die Absolventin wohnhaft ist.
In folgenden Fällen werden auf Gesuch hin Ausnahmen bewilligt:
- wenn die BM-Richtung im Kanton Solothurn nicht angeboten wird.
- wenn die Reisezeit mit den öffentlichen Verkehrsmitteln vom Wohnort zur Berufsfachschule (Fahrzeit Bahn, Bus gemäss SBB-Fahrplan) mehr als 60 Minuten beträgt. Es gilt jeweils die Reisezeit von der nächstgelegenen öV-Haltestelle Wohnort zur öV-Haltestelle Schulort. (Hauptbahnhof SBB Olten oder Hauptbahnhof SBB Solothurn), wobei die Rückreisezeit nicht relevant ist.
Formulare
Zuständigkeit
Amt für Berufsbildung, Mittel- und Hochschulen, Abteilung Berufslehren
Vorbedingungen
keine
Erforderliche Dokumente
- Wohnsitzbestätigung der gesuchstellenden Person
- Allfällige Wohnsitzbestätigung eines Elternteils
- Optional: Notenausweis EFZ oder Bescheid Aufnahmeprüfung
Kosten
Keine
Rechtliche Grundlagen
BGS 416.113.1 - Reglement über die Berufsmaturität