Digitale Prüfungen auf der Sekundarstufe II

Am 1. Dezember 2023 hat Stefan Ruchti, Amtsvorsteher des Amts für Berufsbildung, Mittel- und Hochschulen (ABMH), eine Weisung zum digitalen Prüfen auf der Sekundarstufe II unterzeichnet. Diese trat per 1. Januar 2024 in Kraft. Vorausgegangen ist ein intensiver Austausch mit den Berufsbildungszentren und den Kantonsschulen im Rahmen ihrer Konferenzen um die Bedürfnisse der Schulen in Hinblick auf das digitale Prüfen optimal aufnehmen und abbilden zu können. Eng begleitet wurde dieser Prozess vom Rechtsdienst des Departements für Bildung und Kultur (DBK) und vom IT-Sicherheitsbeauftragten.

Der Erlass der Weisung wurde aus Gründen der Rechtssicherheit sowie zur Gewährleistung einer einheitlichen Handhabung aller Schulen auf der Sekundarstufe II nötig.
Digitale Prüfungen werden weder in der Gesetzgebung der Berufsfachschulen noch in jener der Mittelschulen explizit genannt. Digitale Prüfungen lassen sich im Bereich der Notengebung jedoch durch eine zeitgemässe Auslegung der Begriffe «nachweisbare Leistungsmessung», «schriftliche Prüfungen», «grössere und kleinere Arbeiten» sowie «schriftliche Leistungen» verstehen.

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