Primarstufe (Zyklus 1 und 2)

1./2. Klasse Kindergarten und 1./2. Klasse der Primarschule
Die Kinder treten nach dem vollendeten vierten Lebensjahr (Stichtag 31. Juli) in die obligatorische Volksschule ein. Sie werden im ersten Zyklus in allen Entwicklungsbereichen gefördert. Dabei werden sie selbständiger, bewegen sich in einer Gruppe Gleichaltriger und lernen, dass sie etwas zur Gemeinschaft beitragen. Bis zum Ende der zweiten Klasse der Primarschule werden sie an die Grundkompetenzen des 1. Zyklus gemäss Lehrplan Kanton Solothurn herangeführt.
Der Leitfaden «Zusammen – Zukunft - Zyklus 1» orientiert sich am Lehrplan Kanton Solothurn und unterstützt die Lehrpersonen des 1. Zyklus hinsichtlich eines gemeinsamen Unterrichtsverständnisses.
- Zusammen - Zukunft - Zyklus 1 (pdf, 8.16 MB)
Die Broschüre «Orientierungspunkte Kindergarten: sprachliche und mathematische Grunderfahrungen» zeigen Unterrichtsumgebungen auf, um Lehrpersonen im gemeinsamen Unterrichtsverständnis weiterzubringen.
- Orientierungspunkte Kindergarten (pdf, 3.27 MB)
Der «Orientierungsrahmen Waldkindergarten» unterstützt die Schulleitungen und Lehrpersonen bei der Erarbeitung eines schulinternen Waldkindergartenkonzepts. Das vollständige schulinterne Konzept wird vom Volksschulamt geprüft und bewilligt.
- Orientierungsrahmen Waldkindergarten (pdf, 916 KB)
- Mustervereinbarung (doc, 34 KB)
Primarstufe (Zyklus 2)
3. - 6. Klasse der Primarschule
Im zweiten Zyklus werden die Kinder weiter ganzheitlich in einem breiten Fächerspektrum gefördert. Ab der dritten Klasse lernen sie Französisch, ab der fünften Klasse kommt Englisch dazu. Er ist auf eine ausgewogene Bildung der menschlichen Kräfte bedacht: Körper, Verstand, Gemüt, Wille, Gemeinschaftssinn sowie handwerkliche und künstlerisch-schöpferische Fähigkeiten werden gleichermassen angeregt, gepflegt und gefördert. Das Übertrittsverfahren in die anschliessende Sekundarstufe I ist kantonal geregelt.
Übertritt in die Sekundarstufe 1 (Zyklus 3)
Am Ende des 6. Primarschuljahres erfolgt der Übertritt in drei verschiedene Anforderungsniveaus der Sekundarschule. Das Übertrittsverfahren ist für den ganzen Kanton einheitlich und berücksichtigt sowohl die Leistungen über längere Zeit, die Leistungsentwicklung und die Passung zu den Anforderungsniveaus der Sekundarschule I. Der Übertritt wird mit den Eltern besprochen und erfolgt in der Regel über die Empfehlung der Lehrperson mit Klassenleitungsfunktion.
Das Verfahren soll im Verlaufe der fünften und sechsten Primarklasse allen Beteiligten helfen, jenen Schultyp zu finden, in dem der Schüler oder die Schülerin am besten gefördert werden kann. Lehrpersonen, Lernende und Eltern wirken an diesem Prozess mit.
Jeder 6. Klasse stehen vier Lektionen Teamteachingunterricht zur Verfügung. Schulen, die über ein klassenübergreifendes pädagogisches Konzept verfügen, können diese Lektionen auch für Projekte einsetzen. Diese Lektionen unterstützen den Selektionsprozess, die Schüler und Schülerinnen eignungsgerecht einem Schultyp der Sekundarschule zuzuteilen.
Mehr Informationen zum Übertritt von der Primarschule in die Sekundarstufe I finden Sie hier.