Sonderschulung
Kinder und Jugendliche mit besonderem Bildungsbedarf, die aufgrund ihrer Behinderung mit den sonderpädagogischen Angeboten der Regelschule nicht zielführend und bedarfsgerecht gefördert werden können, werden integrativ gefördert oder in Sonderschulen beschult. Mit sonderpädagogischen Fördermassnahmen können Kinder mit Behinderungen bedarfsweise ab Geburt bis zum 18. Altersjahr unterstützt werden.
Die Sonderschulen des Kantons Solothurn zeichnen sich durch eine spezifische Fachlichkeit und Erfahrung aus und gewährleisten die kompetente Schulung und Betreuung der Kinder. Sonderpädagogische Massnahmen werden im Kanton Solothurn von 11 Sonderschulen und Schulheimen sichergestellt.