ELM Lohnmeldeverfahren
«ELM» ist der Lohnstandard-CH von Swissdec und steht für einheitliches Lohnmeldeverfahren.
Als Arbeitgeber können Sie mit einer Swissdec-zertifizierten Lohnbuchhaltung die Lohnmeldungen rasch und unkompliziert via «ELM» an das Steueramt übermitteln.
«ELM» eignet sich für alle Unternehmen, die ihre Lohnmeldungen einfach und effizient abwickeln und dabei sowohl Ressourcen als auch Aufwand sparen wollen.
Lohnausweise
Für die ELM-Datenübermittlung der Lohnausweise, benötigen Sie zur Einrichtung in ihrer Lohnbuchhaltungssoftware keine zusätzlichen Basisinformationen.
Weitere Details finden Sie direkt unter Swissdec (Abschnitt «STV – Lohnausweis»).
Seit Anfang 2014 ist im Kanton Solothurn die gesetzliche Bestimmung in Kraft, welche die Arbeitgeber verpflichtet, die Lohnausweise ihrer Mitarbeitenden auch dem Steueramt zuzustellen:
Lohnmeldepflicht - Steueramt - Kanton Solothurn
Quellensteuer Abrechnungen
Für die ELM-Datenübermittlung der Quellensteuer Abrechnungen, benötigen Sie zur Einrichtung in ihrer Lohnbuchhaltungssoftware als Basisinformation die SSL-Nummer.
Weitere Details finden Sie direkt unter Swissdec (Abschnitt «QST - Quellensteuer-Verwaltung»).
SSL-Nummer / PersID
Die PersID, auch SSL-Nummer genannt, dient zur eindeutigen Identifikation der Quellensteuerabrechnung. Die Nummer finden Sie auf unseren Eröffnungsdokumenten (z, B. Verfügung / Rechnung - Quellensteuer) und ist ebenfalls mit der Online-Abrechnung eQst zu verwenden. Damit die Abrechnung eingelesen werden kann, sind wir auf die korrekte Schreibweise angewiesen. Bitte verwenden Sie dabei keine Bindestriche, Punkte oder Buchstaben.
Rechnen Sie die Quellensteuer neu mit dem Kanton Solothurn ab und kennen Ihre SSL-Nummer nicht, so ist vorgängig mit dem Formular Anfrage SSL (Schuldner der steuerbaren Leistung) die PersID / SSL-Nummer zu beantragen.
ergänzende Informationen:
- ELM, der Lohnstandard-CH von Swissdec
- Swissdec einführen - Swissdec
- Grunddaten und Versicherungsprofil finden - Swissdec