ELM Lohnmeldeverfahren


«ELM» ist der Lohnstandard-CH von Swissdec und steht für einheitliches Lohnmeldeverfahren.

Als Arbeitgeber können Sie mit einer Swissdec-zertifizierten Lohnbuchhaltung die Lohnmeldungen rasch und unkompliziert via «ELM» an das Steueramt übermitteln.

«ELM» eignet sich für alle Unternehmen, die ihre Lohnmeldungen einfach und effizient abwickeln und dabei sowohl Ressourcen als auch Aufwand sparen wollen.

 

Lohnausweise

Für die ELM-Datenübermittlung der Lohnausweise, benötigen Sie zur Einrichtung in ihrer Lohnbuchhaltungssoftware keine zusätzlichen Basisinformationen.

Weitere Details finden Sie direkt unter Swissdec  (Abschnitt «STV – Lohnausweis»).

Seit Anfang 2014 ist im Kanton Solothurn die gesetzliche Bestimmung in Kraft, welche die Arbeitgeber verpflichtet, die Lohnausweise ihrer Mitarbeitenden auch dem Steueramt zuzustellen:
Lohnmeldepflicht - Steueramt - Kanton Solothurn

 

Quellensteuer Abrechnungen

Für die ELM-Datenübermittlung der Quellensteuer Abrechnungen, benötigen Sie zur Einrichtung in ihrer Lohnbuchhaltungssoftware als Basisinformation die SSL-Nummer.

Weitere Details finden Sie direkt unter Swissdec  (Abschnitt «QST - Quellensteuer-Verwaltung»).

Die Anfrage zur SSL-Nummer / PersID erhalten Sie mit SSL


ergänzende Informationen: