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Zahlungsabkommen für Steuerrechnung beantragen
Ergebnis
Es wird ein Zahlungsabkommen für eine definitive Rechnung der Staats- oder direkten Bundessteuer gewährt, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen dazu erfüllt sind.
Beschreibung
Über dieses Webformular können Sie ein Zahlungsabkommen für eine provisorische oder definitive Forderung der Staats- oder direkte Bundessteuer beantragen. Nach erfolgreicher Prüfung in der Fachapplikation werden Ihnen die Einzahlungsscheine per Post zugestellt.
Formulare
Hinweis
Für die Bearbeitung wird die PersID und die persönliche E-Mail-Adresse benötigt.
Zuständigkeit
Kantonales Steueramt, Abteilung Bezug und Register
Vorbedingungen
Es können nur für provisorische oder definitive Rechnungen der Staats- und direkten Bundessteuer von natürlichen und juristischen Personen Ratenzahlungen beantragt werden, welche im Kanton Solothurn eine Steuerpflicht aufweisen.
Erforderliche Dokumente
Keine Dokumente notwendig, nur PersID und die persönliche E-Mail-Adresse.
Kosten
Die Bewilligung ist kostenlos. Auf dem Ausstand sind jedoch bis zur Schlusszahlung Verzugszinsen geschuldet.
Frist
Ein Zahlungsabkommen kann beantragt werden, solange für die Forderung noch kein Betreibungsbegehren gestellt wurde.
Dauer
Bei positivem Resultat des Antrages wird das Zahlungsabkommen gewährt, die Zustellung der Einzahlungsscheine auf dem Postweg dauert bis zu 14 Tage.
Rechtliche Grundlagen
Die Voraussetzungen für eine Zahlungserleichterung sind für die Staatssteuern in §181 des Gesetzes über die Staats- und Gemeindesteuern (BGS 614.11 StG) und für die direkten Bundessteuern in Art. 166 des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer (DBG; SR 642.11) geregelt.
Ausführungsvorschriften finden sich in der Steuerverordnung Nr. 11 über Zahlungserleichterungen, Erlass und Abschreibungen (BGS 614.159.11).
Vorgehen
- Bestimmungen lesen
- Formular ausfüllen und senden.
- Zahlungsabkommen und Einzahlungsscheine werden bei positivem Resultat per Post zugestellt.
- Ratenzahlungen leisten.