Mein Hund und ich !
In unserer modernen Gesellschaft ist eine gute Hundehaltung mit vielen Herausforderungen verbunden. So birgt der begegnungsreiche Alltag in Stadt, Land und Wald für Hund und Halter auch viel Konfliktpotential.
Für ein friedliches Miteinander, geprägt von Toleranz und gegenseitiger Rücksichtnahme, gelten folgende Richtlinien:
Verhaltensregeln
- Hunde sind im Freilauf ständig im Blick und unter Kontrolle zu halten.
- Das Begehen von landwirtschaftlicher Nutzfläche ist zu vermeiden.
- Es ist darauf zu achten, dass Hunde im Wald die Wege nicht verlassen und keine anderen Tiere jagen.
- Hunde, die nicht sicher gehorchen, sind in kritischen Situationen frühzeitig zurückzurufen und an der Leine zu führen.
- Kommt Ihnen ein anderer Hundeführer mit angeleintem Hund entgegen, nehmen Sie Ihren Hund sofort und unaufgefordert an die Leine oder in den zuverlässigen Gehorsam bei Fuss.
Kotaufnahmepflicht
- Der Hundekot ist im öffentlichen Bereich immer aufzunehmen und fachgerecht zu entsorgen. Für Junghunde und Nutztiere ist der im Hundekot vorkommende Parasit Neospora gesundheitsgefährdend.
- Lassen Sie Ihren Hund nicht an unpassende Stellen markieren, wie z.B. Hauseingänge, Autos und Gegenstände anderer Leute.
Leinenpflicht im Kanton Solothurn
- Die Leinenpflicht gilt überall dort, wo sie signalisiert ist.
- In den Monaten April bis Juli gilt eine generelle Leinenpflicht für den Wald und die Waldränder.
- Bewilligungspflichtige Hunde sind ausserhalb der Privatsphäre des Halters immer an der Leine zu führen.