Aktuell

Anzeichnungspflicht und Holzschlagbewilligung

  • 22.11.2021

Für die Holzerei im Wald möchten wir Sie auf folgendes aufmerksam machen:

Holznutzungen im Wald benötigen eine vorgängige Anzeichnung durch den zuständigen Revierförster.

Holznutzungen in Waldungen ohne betriebliche Planung (Privatwaldbesitzer) benötigen zusätzlich eine kantonale Holzschlagbewilligung.

Einzuholen via zuständigen Revierförster

§ 18 des kantonalen Waldgesetzes (BGS 931.11)