Bisamratte

Schutzstatus CH: nicht geschützt, im Kanton Solothurn ganzjährig ohne Schonzeit jagdbar

Die Bisamratte kommt ursprünglich aus Nordamerika. 1905 wurde sie zur Pelzproduktion nach Europa eingeschleppt und hat sich nach Ausbrüchen rapide in ganze Europa und Asien ausgebreitet. Sie erreichten die Schweiz Anfang der 1980er-Jahre und sind hauptsächlich im nördlichen Landesteil zu finden. Typische Merkmale der Bisamratte sind ihr kastanienbraunes Fell mit den langen, schwarzen Deckhaaren, das zweifarbige Gesicht und ihr im Querschnitt doppelt so hoch wie breiter, beschuppter Schwanz, der fast so lang ist wie der Körper selbst.

Die Bisamratten bevorzugen Gewässer mit üppigen Wasser- und Uferpflanzen, um sich von Schilf, Rohrkolben und Seerosen ernähren zu können. Dazu kommen noch Erzeugnisse aus landwirtschaftlichen Kulturen und Weichtiere wie Teich- und Flussmuscheln, Wasserschnecken und Kleinkrebse.

Bisamratten sind Neozoen und in der Schweiz nicht geschützt. Es wird versucht, die Ausbreitung durch Bejagung zu verhindern. Konflikte zeigen sich zudem im Bezug auf den Schutz von einheimischen Muschelbeständen und den erheblichen Schäden an Uferböschungen und Hochwasserschutzdämmen.

Verfügung: Umgang mit nicht einheimischen Wildtieren (Neozoen) im Kanton Solothurn

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