Kommission der Kantonalen Arbeitsmarktpolitik (KAP)
Die Kommission der kantonalen Arbeitsmarktpolitik (KAP)
Auftrag
Die Bundesgesetzgebung verpflichtet die Kantone dazu, tripartite Kommissionen für die Bereiche Arbeitslosenversicherung (ALV) und flankierende Massnahmen zur Personenfreizügigkeit (FlaM) zu führen.
Gesetzliche Grundlagen
Die gesetzlichen Grundlagen für den Einsatz der KAP finden sich in den Bundesgesetzen der obligatorischen Arbeitslosenversicherung und Insolvenzentschädigung (AVIG; SR 837.0) Artikel 85 d und Artikel 113 Absatz 2 lit. d, dem Obligationenrecht (OR: SR 220) Artikel 360 b Absatz 1, dem Wirtschafts- und Arbeitsgesetz (WAG; BGS 940.11) § 88, wie auch im Sozialgesetz (SG; BGS 831.1) § 43 Abs. 3 und der Sozialverordnung (SV; BGS 831.2).
Die wesentlichen Aufgaben der KAP
- Berät das Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA) in allgemeinen Fragen des Vollzugs des AVIG und der Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt.
- Erkundigt sich über die Aufgaben und die aktuelle Entwicklung der Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV). Genehmigt die Jahresplanung und das Jahresbudget der arbeitsmarktlichen Massnahmen (AMM).
- Beantragt dem Regierungsrat die Vergaben von arbeitsmarktlichen Massnahmen (AMM).
- Wirkt bei der Feststellung der orts-, berufs- und branchenüblichen Löhnen mit.
- Beobachtet den Arbeitsmarkt und stellt Missbräuche im Bereich der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit fest.
- Klärt Einzelfälle ab und führt das Verständigungsverfahren durch. (z. B. bei Verdacht auf Verstösse gegen arbeitsmarktliche Regelungen.
- Stellt Antrag an Bund oder Kanton zum Erlass nach Normalarbeitsverträgen (NAV) und zur Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen (GAV) sowie zur Aufhebung und Änderung entsprechender Erlasse.
- Überwacht die Einhaltung von NAV, insbesondere im Hinblick auf die vereinbarten Mindestlöhne. Prüft Missbrauchs- und Umgehungsmöglichkeiten, wie Scheinselbständigkeit, Aufenthalte unter drei Monaten und weiteres.
- Meldet Verstösse gegen das Entsendegesetz (EntsG) an die zuständigen Stellen.
Zusammensetzung und Mitglieder der KAP
Die KAP setzt sich von je drei Arbeitgeber-, Arbeitnehmer-, und Behördenvertretenden zusammen.
Arbeitgeber:
Sarah Koch, Präsidentin KAP, Geschäftsführerin, KMU und Gewerbeverband Kanton Solothurn (KGV SO), sarah.koch@kgv-so.ch
Christian Hunziker, stellvertretender Direktor, Solothurner Handelskammer (SOHK), christian.hunziker@sohk.ch
Edgar Kuper, Geschäftsführer, Solothurner Bauernverband (SOBV), edgar.kupper@sobv.ch
Arbeitnehmer:
Ivano Marraffino, Leiter Sektion Solothurn, UNIA, ivano.marraffino@unia.ch
Fabio Iseini, Regionalverantwortlicher, Olten/Solothurn/Bern, SYNA, fabio.Iseini@syna.ch
Philipp Hadorn, Mitglied der Geschäftsleitung des Gewerkschaftsbundes des Kantons Solothurn, Solothurn, mail@philipp-hadorn.ch
Behörden:
Remo Frei, Leiter Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA), remo.frei@awa.so.ch
Daniel Stähli, Leiter Amt für Berufsbildung, Mittel- und Hochschulen (ABMH), daniel.staehli@dbk.so.ch
Kevin Kneubühler, Abteilungsleiter Arbeitsbewilligungen und Integration, Migrationsamt (MISA), kevin.kneubuehler@ddi.so.ch
Anfragen
Bei Fragen steht Ihnen die Präsidentin der KAP, Sarah Koch, 032 624 46 24, sarah.koch@kgv-so.ch, gerne zur Verfügung.