Der Regierungsrat hat an der heutigen Medienkonferenz den Legislaturplan 2021 - 2025 vorgestellt. Im Zentrum stehen die digitale Transormation und der Klimawandel. Der Leigslaturplan gilt als Orientierungsrahmen für das staatliche Handeln, insbesondere den integrierten Aufgaben- und Finanzplan (IAFP), die mehrjährigen Globalbudgets, den Voranschlag und die Jahresplanung der Departemente. Nun startet das parlamentarische Mitwirkungsverfahren. Instrument hierfür ist der Planungsbeschluss nach § 88sexies Geschäftsreglement.
Das parlamentarische Mitwirkungsverfahren läuft in folgenden Schritten ab:
- Einreichung von Anträge zu Planungsbeschlüssen
- Prüfung der Rechtmässigkeit der Anträge
- Stellungnahme des Regierungsrats zu den Anträgen
- Vorberatung von Botschaft und Entwurf sowie von den Anträgen zu Planungsbeschlüssen in den Kommissionen
- Beratung und Beschlussfassung im Kantonsrat
Berechtigt zur Einreichung von Anträgen zu Planungsbeschlüssen sind die Kommissionen, Fraktionen sowie 17 Ratsmitglieder.
Aller Voraussicht nach wird das parlamentarische Verfahren mit der Beschlussfassung in der März-Session 2022 abgeschlossen sein.
Alle Unterlagen zum Geschäft sind unter der Geschäftsnummer SGB 206/2021 abrufbar.