Die erste Verordnung befasst sich mit den Abschlussprüfungen an den Fachmittelschulen im Schuljahr 2019/2020 aufgrund des Coronavirus. Diese kantonalen Prüfungen sollten vor den Sommerferien durchgeführt werden. Die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) hat aufgrund der ausserordentlichen Lage neue Richtlinien verabschiedet. Gestützt darauf hat sich der Kanton Solothurn entschieden, auf die Durchführung der Abschlussprüfungen an den Fachmittelschulen im Schuljahr 2019/2020 zu verzichten. Die Abschlussnoten basieren damit auf den Erfahrungsnoten. Sollte dies aus etwelchen Gründen nicht möglich sein, kann die ordentliche Abschlussprüfung bis zum 14. August 2020 absolviert werden.
Die Bildungs- und Kulturkommission (BIKUKO) hat die Verordnung, die nur bis zum 31. August 2020 gilt, grossmehrheitlich genehmigt. Einige Kommissionsmitglieder sprachen sich dagegen aus: Sie vertraten die Ansicht, dass das Ablegen einer Prüfung für die Absolventen jeweils einen wichtigen Stellenwert einnimmt. Daher sollten alle Abgänger eine Abschlussprüfung ablegen können.
Verordnung zu den Passerelle-Lehrgängen
Aufgrund der ausserordentlichen Lage entfallen im Schuljahr 2019/2020 die gymnasialen Maturitätsprüfungen. Daher muss der Zeitpunkt für die Passerelle-Prüfung neu festgelegt werden. Die Verordnung setzt den neuen Prüfungstermin für das Schuljahr 2019/2020 fest. Mit der Verordnung, die nur bis zum 31. August 2020 gilt, erhalten die Absolventen rechtzeitig den Prüfungsentscheid, um sich für ein im Herbstsemester 2020 beginnendes Studium anzumelden. Die BIKUKO hat diese Verordnung einstimmig genehmigt.
Kein Schulfrei wegen Weiterbildung der Lehrpersonen
Ein Auftrag von Markus Dietschi (FDP.Die Liberalen, Selzach) verlangt, dass die gemeinsame Weiterbildung an öffentlichen Schulen im Kanton Solothurn in der unterrichtsfreien Zeit stattfinden soll. Auch die individuelle Weiterbildung soll keinen Ausfall der Unterrichtsstunden verursachen. Das Volksschulgesetz soll dahingehend geändert werden. Die Kommission hat den Auftrag eingehend diskutiert. Am Schluss haben sich die Kommissionsmitglieder grossmehrheitlich für den Antrag des Regierungsrats entschieden: Die Weiterbildungen sollen grundsätzlich während der unterrichtsfreien Zeit stattfinden, in begründeten Fällen können Ausnahmen gemacht werden. Diese Regelung soll im Volksschulgesetz, das aktuell nachgeführt wird, auf Gesetzesstufe geregelt werden.