Im Einklang mit seinem Legislaturziel hat sich der Regierungsrat über die Vorschläge zur Entflechtung der Aufgaben zwischen dem Kanton und den Gemeinden beraten. Die beiden Fachberichte der gemeinsamen Projektgremien aus Kantons- und Gemeindevertretern wurden genehmigt. Auf deren Antrag will der Regierungsrat demnach die Aufgabenreform zwischen dem Kanton und den Gemeinden fortsetzen. So sollen in den nächsten vier Jahren in insgesamt sieben Handlungsfeldern mögliche Aufgabenentflechtungen vertieft geprüft werden. Oberstes Ziel: die bestmögliche und bürgerfreundlichste Organisationsweise für den Service public zwischen den beiden Staatsebenen zu gewährleisten.
Im Rahmen dieses Reformprozesses sollen vor allem die Arbeitsbereiche der Bildung und der Sozialen Sicherheit geprüft werden; also zentrale Themen, die heute im engen Zusammenspiel zwischen dem Kanton und den Einwohnergemeinden erbracht werden.
So soll im Rahmen von Studien geprüft werden, welche Vorteile eine Kantonalisierung der Volksschule gegenüber dem heutigen System mit über
80 kommunalen Schulträgern hat. Auch ist die Anstellungssituation der Lehrerschaft unter die Lupe zu nehmen: Dabei geht es darum, die Vorteile einer kantonalen Anstellung der Volksschullehrerschaft auszuloten. Die Schaffung von 13 Sozialregionen gegen Ende der 90er-Jahre hat sich für den Vollzug als richtiger Weg erwiesen: Dieser Weg soll nun in der Sozialhilfe als auch im Bereich «Pflege und Alter» mit einer stärkeren Regionalisierung unter den Gemeinden weiterverfolgt werden. Hierzu gilt es verschiedene Modelle zu evaluieren und vorzuschlagen.
All diese Fragestellungen sollen im Verlauf der kommenden Legislatur 2021 bis 2025 angegangen und mit einer offenen Herangehensweise geklärt werden. Der Regierungsrat wird die Modalitäten zu den einzelnen Prüfaufträgen sowie die dazu erforderliche Projektorganisation im kommenden Herbst in seiner neuen Zusammensetzung festlegen.