April 2021

Covid-19: Unterstützung für Unternehmen wird weiter ausgebaut

  • 27.04.2021

Neu können Unternehmen im Kanton Solothurn bereits ab einer Umsatzeinbusse von 25 Prozent – anstelle von bisher 40 Prozent – Härtefallhilfen beantragen. Zudem können Unternehmen, die keinen Härtefallbeitrag erhalten haben, einen Miet- und Pachtzinsbeitrag beantragen.

Der Regierungsrat hat neu zwei kantonale Unterstützungsmassnahmen in die Härtefallverordnung für Unternehmen (Härtefallverordnung-SO) aufgenommen: Mit dem neuen kantonalen Härtefallbeitrag wird der dringliche Auftrag «Senkung Umsatzrückgang auf über 25 Prozent in den Härtefallmassnahmen» des Kantonsrats umgesetzt. Unternehmen mit einem durchschnittlichen Jahresumsatz 2018 und 2019 von bis fünf Millionen Franken können einen kantonalen Härtefallbeitrag beantragen. Sie haben grundsätzlich dieselben Voraussetzungen zu erfüllen wie bei den Härtefallmassnahmen gemäss Covid-19-Härtefallverordnung, jedoch reicht – im Gegensatz zu der bundesrechtlichen Vorgabe von mindestens 40 Prozent – ein Umsatzrückgang von lediglich 25 Prozent.

Kanton leistet Beitrag an Miet- und Pachtzinsen

Weiter wird mit dem neuen kantonalen Miet- und Pachtzinsbeitrag der Auftrag «Ausdehnung der Verordnung zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Covid-19-Massnahmen bei Miet- und Pachtzinsen in zeitlicher und sachlicher Hinsicht» umgesetzt. Der kantonale Miet- und Pachtzinsbeitrag wird in den Fächer an kantonalen Unterstützungsmassnahmen aufgenommen. Diese Beiträge sind für Unternehmen vorgesehen, die zwar von den Massnahmen des Bundes im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Covid-19-Epidemie besonders betroffen sind, jedoch beispielsweise aufgrund des Jahresumsatzes die Voraussetzungen für einen anderen Beitrag der Härtefallverordnung-SO nicht erfüllen.

Als Grundvoraussetzung muss eine schriftliche Vereinbarung des gesuchstellenden Unternehmens mit dem Vermieter oder der Vermieterin bzw. mit dem Verpächter oder der Verpächterin vorliegen, wonach dieser bzw. diese mindestens einen Drittel des monatlichen Miet- oder Pachtzinses erlässt. Der Erlass des Miet- oder Pachtzinses muss den Zeitraum zwischen dem 1. November 2020 und 30. Juni 2021 betreffen. Die vom Hauseigentümerverband Kanton Solothurn im Frühling 2020 erarbeitete Standardvereinbarung für einen Miet- oder Pachtzinserlass wird den jeweiligen Vertragsparteien in aktualisierter Form wieder zur Verfügung gestellt. Diesen steht es jedoch frei, auch eine andere Vereinbarung einzureichen.

Stand heute hat der Kanton Solothurn Härtefallhilfen von insgesamt gut 33 Mio. Franken ausbezahlt. Von den aktuell 750 Gesuchen konnten rund 420 Gesuche abschliessend behandelt werden. 250 Unternehmen erhielten eine Akontozahlung im Umfang von 60 Prozent des voraussichtlichen Härtefallbeitrages.