Hintergrund: Das eidgenössische Parlament hat in der vergangenen Session das Covid-19-Gesetz angepasst. Darin hat es neue Bestimmungen für die Härtefallmassahmen erlassen, welche der Bundesrat nun in seine Covid-19-Härtefallverordnung aufgenommen hat.
Für grosse Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 5 Millionen Franken erlässt der Bund einheitliche Bestimmungen. Zudem können neu auch Unternehmen, welche zwischen 1. März und 30. September 2020 gegründet wurden, einen Antrag auf Härtefallunterstützung einreichen. Die Bestimmungen gelten ab sofort auch für das Härtefall-Programm des Kantons Solothurn.
Aufgrund der verschiedenen Neuerungen werden die Online-Gesuchsformulare sowie die Informationen auf der Website zu den Härtefallmassnahmen so rasch als möglich überarbeitet. Der Antragsprozess auf Härtefallhilfen muss bis dahin unterbrochen werden.
Weitere Informationen folgen unter: https://corona.so.ch/wirtschaft/haertefallmassnahmen/