Der Regierungsrat steht einer zeitlich und örtlich differenzierten Preisgestaltung im öffentlichen und privaten Verkehr (Mobility-Pricing) positiv gegenüber. Der Entwurf des entsprechenden Bundesgesetzes soll es den Kantonen und Gemeinden ermöglichen, regionale Modelle zu erproben. Dass damit entscheidende Erkenntnisse für die Einführung eines schweizweiten Preisgestaltungsmodells gewonnen werden können, bezweifelt der Regierungsrat jedoch sehr.
Um regionale Mobility-Pricing-Modelle zu erproben, sind langjährige anspruchsvolle sowie in der Regel interkantonal zu koordinierende Projektarbeiten nötig, welche in unabhängige Gesetzgebungsverfahren in den jeweils beteiligten Kantonen münden. Der Regierungsrat geht davon aus, dass die zuständigen Instanzen auf kantonaler und kommunaler Ebene nicht über die Ressourcen verfügen, um diese Herausforderungen zu bewältigen.
Eine Frage der Komplexität
So sind etwa komplexe Fragen des Datenschutzes, des Inkassos sowie der Verwendung der Erträge grenzübergreifend zu regeln. Soll zudem der öffentliche Verkehr in eine Versuchsanordnung einbezogen werden, was der Regierungsrat sehr begrüssen würde, muss in Tarifsysteme eingegriffen werden, die für mehrere Kantone und Verkehrsunternehmen gelten. Die Anwendbarkeit dieser Tarifsysteme stösst bereits heute an Grenzen und lässt eine weitere Differenzierung nicht zu.
Würden einzelne Versuche – trotz der Bedenken des Regierungsrates – positiv verlaufen, würde es zudem kaum verstanden werden, wenn ein erfolgreich erprobtes Modell nicht in den definitiven Betrieb übernommen würde. Zu hoch wäre der «politische Abschreiber». Aus diesem Grund ist es denkbar, dass Reisende in der Schweiz von verschiedenen Modellen der Mobilitätsbepreisung erfasst werden.
Ohne die Vorzüge des Föderalismus zu negieren, ist der Regierungsrat klar der Meinung, dass der Vektor bei der Entwicklung im Verkehrswesen vor allem in eine Richtung zeigen muss; nämlich die Rahmenbedingungen zu harmonisieren und vereinheitlichen, die für die Mobilität massgebend sind. Demgegenüber sollte die Vielfalt der Preismodelle nicht gefördert werden.
In diesem Sinne lehnt der Regierungsrat den vorliegenden Entwurf des Bundesgesetzes über Pilotprojekte zu Mobility-Pricing ab. Gleichzeitig ermutigt er die Behörden des Bundes, bei der Gestaltung zukunftsweisender, auf Klimaneutralität und Kostenwahrheit ausgerichtete Modelle selber Verantwortung zu übernehmen und dabei die sich heute bietenden Möglichkeiten der Digitalisierung zu nutzen. Auf diesem Weg sichert der Regierungsrat den Bundesbehörden seine Unterstützung zu.