April 2021

«Sit-Down» statt «Stand-Up» - Kompromiss für SUPs in Schutzgebieten

  • 08.04.2021

Der Kanton Solothurn erlaubt Stand-up-Paddles (SUP) neu teilweise auch in den Naturschutzgebieten der Aare zwischen Lüsslingen und Flumenthal. Damit die Zug- und Wasservögel jedoch möglichst wenig gestört werden, heisst es für die Paddler: bitte hinsetzen!

Hintergrund: Zwei Abschnitte der Aare zwischen Lüsslingen und Flumenthal stehen als Wasser- und Zugvogelreservat unter Naturschutz, Stand-up-Paddles sind dort gemäss Vorgaben des Bundes verboten. Bootsfahrten mit Gummi- und Ruder-, teilweise auch Motorbooten sind jedoch erlaubt. Gleichzeitig ist genau dieser Abschnitt der Aare als Freizeit- und Naherholungsgebiet äusserst beliebt und im Zuge der Pandemie hat der Nutzungsdruck, insbesondere durch Stand-up-Paddles, letztes Jahr spürbar zugenommen. Der Konflikt zwischen Vogelschutz und Freizeitnutzung spitzte sich zu.

Kompromiss für Mensch und Tier

Per 1. Mai 2021 tritt im Kanton Solothurn nun eine neue Regelung im Sinne aller Betroffenen in Kraft: Auf der Aare zwischen Lüsslingen und Flumenthal darf man künftig auch in den Schutzgebieten mit dem SUP unterwegs sein – allerdings ausschliesslich im Sitzen und möglichst in der Mitte des Flusses.

Für die Wasservögel soll die Situation dank sitzenden Stand-up-Paddlern entschärft werden, man geht davon aus, dass diese analog zu den Booten weniger bedrohlich wirken. Aufrechtstehende Menschen auf dem SUP nehmen sie als Bedrohung wahr und flüchten. Das kostet Energie, belastet die Wildtiere und kann ihr Überleben und ihre Fortpflanzung beeinträchtigen. Diese wissenschaftlich erwiesene Störung steht im Widerspruch zum Vogelschutz. Während auf der Aare oberhalb Solothurn keine zeitlichen Einschränkungen bestehen, gilt die Erlaubnis im Abschnitt von Feldbrunnen bis Flumenthal vom 1. Mai bis 31. Oktober (wie auch für Ruderboote o.ä.). Damit kann der Schutz der Zwergtaucher im Winterhalbjahr sichergestellt werden.

Aufklären und überprüfen

«Sit-Down» statt «Stand-Up» in den Schutzzonen gilt analog zu den Booten auf der Aare. Die neue Regelung wird von einer Sensibilisierungskampagne begleitet. Gleichzeitig werden die Auswirkungen des «Sit-down-Paddelns» auf Wasservögel beobachtet und ausgewertet.

Die neue Regelung wurde vom Amt für Wald, Jagd und Fischerei (AWJF) gemeinsam mit der Abteilung Natur und Landschaft als Übergangslösung für die Jahre 2021 bis längstens 2024 gefunden. Im Zuge einer neuen kantonalen Nutzungsplanung soll eine Überprüfung des Schutzgebietes und dessen Ziele - Erhaltung des Gebietes als Überwinterungsplatz für Wasservögel, insbesondere für Zwergtaucher - stattfinden. Dazu wird das AWJF die Vogelwarte Sempach vorgängig mit einem Gutachten beauftragen. Die neue kantonale Nutzungsplanung «Aare» soll bis Ende 2024 vom Regierungsrat genehmigt werden.