August 2021

Mehr Selbstbestimmung und Teilhabe für Menschen mit Behinderungen

  • 24.08.2021

Der Kanton Solothurn will das gleichberechtigte und selbstbestimmte Zusammenleben von Menschen mit und ohne Behinderungen fördern. Der Regierungsrat hat zu diesem Zweck das «Leitbild Behinderung 2021 – Zusammenleben im Kanton Solothurn» verabschiedet.

Hintergrund: 2004 wurde das «Leitbild und Handlungskonzept 2004 Menschen mit Behinderungen» verabschiedet und für die kantonale Verwaltung als verbindlich erklärt. Spätestens mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) durch die Schweiz im Jahr 2014 wurde das Verständnis von Behinderung einem umfassenden Paradigmenwechsel unterzogen, was zu einer Verstärkung der nationalen Behindertenpolitik führte.

Die Gleichstellung und Selbstbestimmung der Menschen mit Behinderungen auf rechtlicher und politischer Ebene rückt mehr und mehr in den Vordergrund. Bis heute bestehen für Menschen mit Behinderungen unzählige Hindernisse, um ihre persönlichen Rechte wahrzunehmen, den individuellen Bedarf einzubringen sowie gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen und teilzuhaben.

Aktuellen Entwicklungen Rechnung tragen

Eine Anpassung des Leitbilds von 2004 wurde nötig, weil auch der Kanton Solothurn den aktuellen Entwicklungen Rechnung tragen will und ein inklusives Gesellschaftsverständnis hat. Er sieht sich in der Pflicht, die Rechte der Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten und mit geeigneten Massnahmen ein gleichberechtigtes Leben für Menschen mit und ohne Behinderungen zu fördern.

Das neue Leitbild orientiert sich an den Themenfeldern der UN-Behindertenrechtskonvention und verfolgt das übergeordnete Ziel, Menschen mit und ohne Behinderung im Kanton Solothurn ein gleichberechtigtes und selbstbestimmtes Zusammenleben zu ermöglichen. In den Handlungsfeldern Existenzsicherung, Bildung, Mobilität, Lebensform, Arbeit, Freizeit und Kultur, politische Partizipation und Verwaltung sollen deshalb in den nächsten Jahren Verbesserungen angestossen werden.

Das Leitbild ist für die kantonale Verwaltung verbindlich und soll gleichzeitig Politikerinnen und Politiker, kommunale Verwaltungen sowie die Verantwortlichen aller Bereiche des öffentlichen und privaten Lebens dazu anhalten, die Inhalte im eigenen Wirkungskreis zu berücksichtigen und aktiv umzusetzen.

Weitere Informationen

Das Leitbild ist abrufbar unter: Behinderung - Amt für Gesellschaft und Soziales